Zweite Ausgabe des Bürokratiemonitors

Bern, 29.01.2015 - Im Rahmen der zweiten Ausgabe des Bürokratiemonitors gaben 1‘809 Unternehmen Auskunft über ihre administrative Belastung durch staatliche Regulierungen. 54,2 % der befragten Unternehmen nehmen die Belastung als hoch oder eher hoch wahr, 45,8 % als eher gering oder gering. Die Ergebnisse der ersten Ausgabe von 2012 wurden bestätigt. Die Regulierungsbereiche mit der grössten wahrgenommenen Belastung decken sich mit jenen der letzten Befragung. Generell hat die wahrgenommene Belastung während den letzten drei Jahren in der Tendenz zugenommen.

Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO führte GfK AG im Herbst 2014 eine repräsentative Befragung bei 1‘809 Unternehmen durch. Zum zweiten Mal nach 2012 wurden die Unternehmen nach ihrer subjektiven Wahrnehmung der regulierungsbedingten administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen gefragt. Während 45,8 % der befragten Unternehmen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfinden, beklagen sich 54,2 % über eine hohe oder eher hohe Belastung.

Auf Ebene der einzelnen gesetzlichen Vorschriften hat mehr als die Hälfte der betroffenen antwortenden Unternehmen eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (63 %), Bauvorhaben (63 %), Berufsbildung/Lehrlingswesen (59 %), Rechnungslegung/Revision (54 %) und Mehrwertsteuer (52 %) angegeben. Die Regulierungsbereiche mit der grössten wahrgenommenen Belastung decken sich mit jenen der letzten Befragung. Die Werte sind insgesamt leicht höher als noch vor zwei Jahren. Als gering oder eher gering wird die Belastung von mehr als drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 1. und 2. Säule sowie Unfallversicherung/SUVA empfunden.

Generell hat die wahrgenommene Belastung über alle Unternehmen hinweg in den letzten drei Jahren tendenziell zugenommen. Insbesondere bei den Bauvorhaben (52 %) und der Berufsbildung (52 %) gibt die Mehrheit an, dass die Belastung leicht bis stark zugenommen hat. Ebenfalls eine Zunahme wird bei den Vorschriften für Banken und Finanzintermediäre sowie in den Bereichen Lebensmittelhygiene und Umweltvorschriften verzeichnet. Die geringste Zunahme wird in den Bereichen Unfallversicherung/SUVA und beim Handelsregister festgestellt.

Die befragten Unternehmen hatten im Rahmen der Befragung auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungsvorschläge anzubringen. Generell wird eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der einzelnen Vollzugsprozesse z.B. durch E-Government-Angebote gewünscht. So besteht beispielsweise bezüglich der Mehrwertsteuer der klare Wunsch zahlreicher Unternehmen nach einer elektronischen Abwicklung und weiteren Vereinfachungen. Bei den Bauvorschriften wird ebenfalls eine vereinfachte Handhabung gefordert sowie schnelle und klar definierte Fristen für behördliche Entscheide.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht „Die administrative Belastung von Unternehmen: Bilanz 2007 – 2011 und Perspektiven 2012 – 2015“ vom 24. August 2011 beschlossen, die Einführung eines Bürokratiemonitors zu prüfen. Das Ziel des Bürokratiemonitors ist es, dass mit einer regelmässig wiederholten Umfrage, basierend auf einem gleichbleibenden Fragebogen, ein Instrument zur Verfügung steht, das insbesondere dem subjektiven Aspekt der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften auf allen Stufen (Bund, Kantone, aber auch Gemeinden oder internationale Vorschriften) Rechnung trägt. Der Bundesrat wird im Rahmen des nächsten Berichtes zur administrativen Entlastung über eine Fortführung des Bürokratiemonitors entscheiden. Der Bericht soll in der zweiten Hälfte 2015 vom Bundesrat verabschiedet werden. Auch im Lichte der Erkenntnisse aus dem Bürokratiemonitor wird der Bundesrat im erwähnten Bericht neue Massnahmen zur administrativen Entlastung ergreifen.


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