Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2009

Bern, 10.02.2010 - Im Jahre 2009 hat die Schweiz für 727,7 Millionen Franken Kriegsmaterial in 74 Länder exportiert (2008: 722 Millionen). Dies entspricht einer Zunahme um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anteil von 0,39 Prozent (0,33 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft im Jahr 2009.

Im Gegensatz zur gesamten Warenausfuhr aus der Schweiz, die 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um rund 13,5* Prozent tiefer ausgefallen ist, verzeichneten die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr noch einmal eine leichte Zunahme um 5,7 Millionen Franken auf 727,7 Millionen Franken.

Die Schweizer Rüstungsindustrie konnte in den letzten Jahren mehrere grössere Geschäfte für die Lieferung von Kriegsmaterial ins Ausland abschliessen, deren Umsetzung immer noch im Gang ist. Aufgrund der Langfristigkeit der Geschäfte werden sich allfällige Auswirkungen der Wirtschaftskrise erst in einigen Jahren feststellen lassen.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode sind die Teillieferung von 8 Fliegerabwehrsystemen sowie zugehörige Munition nach Saudi-Arabien für rund 132 Millionen Franken und die Lieferungen von insgesamt 175 gepanzerten Radfahrzeugen des Typs Piranha und Eagle sowie deren Bestandteilen unter anderem nach Deutschland, Dänemark, Brasilien, Spanien und Belgien im Wert von rund 215 Millionen Franken. Nach Grossbritannien wurden diverse Munitionsarten und Munitionsbestandteile, Handgranaten und Treibladungspulver im Wert von rund 65 Millionen Franken ausgeführt.

Mit Bezug auf die Ausfuhren nach Saudi-Arabien ist darauf hinzuweisen, dass diese bereits 2006 bewilligt wurden. Heute gilt die vom Bundesrat im Frühling 2009 beschlossene Praxisänderung gegenüber Ägypten, Pakistan und Saudi-Arabien. Aufgrund dieses Entscheids werden zur Zeit keine neuen Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in diese drei Länder erteilt. Zulässig bleibt die Ausfuhr von Munition sowie von Ersatzteilen für Kriegsmaterial, dessen Export bereits früher bewilligt worden ist.

Rund 69 Prozent (2008: 68 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung) angehören**.

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 64 Prozent (2008: 69 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 10 Prozent (6 Prozent), nach Asien 25 Prozent (24 Prozent), nach Afrika 0,7 Prozent (0,2 Prozent) und nach Australien 0,3 Prozent (0,8 Prozent).

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 138 Millionen Franken, gefolgt von Saudi-Arabien mit 132 Millionen Franken, Dänemark 77 Millionen Franken, Grossbritannien 69 Millionen Franken und Belgien mit rund 60 Millionen Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen 33 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6), 24 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3), 11 Prozent auf Handgranaten und Lenkwaffen (Kat. KM 4), 7 Prozent auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5) und 5 Prozent auf Militärluftfahrzeuge oder Ersatzteile dafür (Kat. KM 10). Der relativ hohe Anteil von 13 Prozent bei den Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2) ist auf die dort erfassten Fliegerabwehrkanonen zurückzuführen. Die restlichen 7 Prozent entfallen auf vier weitere Kategorien von Kriegsmaterial, nämlich KM 1, KM 7, KM 8 und KM 16.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2'504 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2008: 2'634). Davon wurden 2'493 Gesuche im Wert von 2,7 Milliarden Franken bewilligt, 11 (21) Gesuche nach 7 (10) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 6,3 Millionen (1,5 Millionen) Franken wurden abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen drei asiatische und zwei afrikanische Länder sowie je ein Land in Osteuropa und im Nahen Osten. Sie bezogen sich zur Hauptsache auf Hand- und Faustfeuerwaffen und übrige Waffen jeglichen Kalibers, inklusive Bestandteile und Zubehör (Kat. KM 1 und 2), Munition bzw. Munitionsbestandteile (Kat. KM 3) sowie Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5).

Voranfragen, mit denen sich Exporteure erkundigen, ob überhaupt eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erhältlich wäre, wurden im Berichtsjahr in 27 (2008: 26) Fällen unterbreitet, wovon 9 (14) nach 8 (11) verschiedenen Endempfängerstaaten ablehnend beantwortet worden sind. Die negativen Antworten bezogen sich auf drei osteuropäische und zwei Staaten im Nahen Osten, einen asiatischen sowie je einen süd- und zentralamerikanischen Staat.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der nächsten Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden bewilligte Gesuche häufig nicht benutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 26'296 (2008: 11'333) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer im Ausland sind Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie Polizeiorgane. Im Berichtsjahr wurden 26 (110) Bewilligungen für die Durchfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie deren Bestandteilen und Zubehör durch die Schweiz erteilt. Bewilligt wurde ferner ein (2) Gesuch für den Handel im Ausland. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden keine (1) Gesuche für die Vermittlung bewilligt.

In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz 2009 den ersten Platz.

* Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.


Address for enquiries

State Secretariat for Economic Affairs SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch



Publisher

State Secretariat for Economic Affairs
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/en/start/documentation/media-releases.msg-id-31586.html