Das SECO warnt vor Adressbuchschwindel

Bern, 15.05.2008 - 2007 wurden beim SECO rund 800 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingereicht, 530 davon wegen "Adressbuchschwindel": Firmen werden dazu verleitet, sich in eine Art "Gelbe Seiten" eintragen zu lassen. Der scheinbar kostenfreie Eintrag entpuppt sich dann als teurer Vertrag. Deshalb hat das SECO eine Informationsbroschüre "Achtung vor Adressbuchschwindlern" erarbeitet, die den Unternehmen zeigt, wie sie sich vor diesen Geschäftspraktiken schützen können.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist die Anlaufstelle zu Fragen des Unlauteren Wettbewerbs. Im Jahre 2007 wurden beim SECO rund 800 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingereicht. Knapp 90 Beschwerden kommen aus dem Inland, rund 700 Beschwerden aus dem Ausland. Das Interventionsrecht des SECO gegen unlautere Geschäftspraktiken beschränkt sich auf Sachverhalte, welche das Ansehen der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, also bei unlauteren Geschäftspraktiken schweizerischen Ursprungs, welche Adressaten im Ausland treffen.

Das SECO interveniert - Rückgang der Beschwerdenzahl
Im Vergleich mit der Beschwerdenzahl des Jahres 2006 (ca. 1100) ist ein Rückgang zu verzeichnen, weil das SECO bereits in vielen Fällen zivil- oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet hat. So sind zum Beispiel Ende 2006 im Kanton Waadt und anfangs 2007 im Kanton St. Gallen Strafbefehle gegen eine Vielzahl von Personen ergangen, welche in unlautere Massenversände in Frankreich und England involviert waren. Mit der Beschlagnahmung von Konten, Checks und Postfächern sowie der Zerschlagung von Scheinfirmen konnten Erfolge erzielt werden, die sich in einem Rückgang der Beschwerdezahl äussern.

Internetbetrügereien auf dem Vormarsch
Weiterhin signifikant ist die Anzahl von Beschwerden wegen Internetbetrügereien. Die Beschwerden stammen ausschliesslich aus dem deutschen Sprachraum, aus Deutschland, Österreich und der Schweiz; die Opfer sind vornehmlich Jugendliche. Die betrügerischen Websites betreffen häufig Bereiche wie Lebensprognose, Lebenserwartung, IQ-Test, Hausaufgabenhilfe, Flirten, Fahrausweis, Teilnahme an Umfragen, etc. Aufgrund der irreführenden Angaben auf den Websites glauben die Nutzer, die Angebote seien gratis. Das SECO hat von seinem Interventionsrecht Gebrauch gemacht, da im Ausland ansässige Konsumentinnen und Konsumenten Opfer dieser Fallen geworden sind. Über diesen Umweg kommt die SECO-Intervention auch den in der Schweiz ansässigen Opfern zugute.

Registerbetrügereien als Hauptärgernis
Der Hauptharst von Beanstandungen aus dem Ausland betrifft unklare und untransparente Formulare und Akquirierungsmethoden für Firmenregistereinträge. D.h. Firmen werden dazu verleitet, sich in eine Art "Gelbe Seiten" eintragen zu lassen. Dieser auf den ersten Blick kostenfreie Eintrag entpuppt sich anschliessend als teurer Vertrag. Nicht nur grenzüberschreitend, auch im Binnenmarkt Schweiz werden die Formulare gewisser Adressbuchhändler als zweifelhaft und als Ärgernis empfunden. Über 530 Personen haben sich über die Angebotsmethoden so genannter "Registerhaie" beschwert. Aus diesem Grund hat das SECO die Informationsbroschüre "Achtung vor Adressbuchschwindlern" publiziert.

Die Informationsbroschüre in Deutsch, Französisch und Italienisch kann bei fair-business@seco.admin.ch bestellt werden.


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Ressort Recht, SECO, Tel. 031 322 77 70



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