Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bern, 03.04.2020 - Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür soll das bereits bestehende Förderinstrumentarium im Energiegesetz länger angewendet und punktuell weiterentwickelt werden. Die Vorlage wird im Weiteren zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen von geringerer Tragweite vorzunehmen. Datum der Eröffnung: 3. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2020
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEKAdresse für Rückfragen
Kommunikation
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
+41 58 462 37 91
Herausgeber
Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch
Letzte Änderung 08.12.2021