Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bern, 03.04.2020 - Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür soll das bereits bestehende Förderinstrumentarium im Energiegesetz länger angewendet und punktuell weiterentwickelt werden. Die Vorlage wird im Weiteren zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen von geringerer Tragweite vorzunehmen. Datum der Eröffnung: 3. April 2020 Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2020

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Letzte Änderung 08.12.2021

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