Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Bern, 16.06.2021 - Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 30. September 2021 in Kraft bleibt.
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Eidgenössische Steuerverwaltung
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Letzte Änderung 08.12.2021