Kantone können Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz einrichten

Bern, 25.02.2021 - Viele Berufstätige, die im Freien arbeiten, haben zurzeit keine Möglichkeit, am Mittag eine warme Mahlzeit einzunehmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informierte heute die Kantone darüber, unter welchen Voraussetzungen sie Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zulassen können.

Die Vorgaben umfassen insbesondere, dass Restaurants als Betriebskantinen unter der Woche zwischen 11 und 14 Uhr öffnen dürfen. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden und in den Lokalen herrscht, ausser am Tisch, Maskenpflicht. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und auch die Kontaktdaten von allen Personen aufgenommen werden.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte den Bundesrat Anfang Februar aufgefordert, Restaurants über Mittag für im Freien arbeitende Personen als Kantinen zu öffnen. Kantone, die Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ermöglichen möchten, können dies mit einer Allgemeinverfügung an die Adresse der Restaurationsbetriebe regeln. Die Regelung hat das BAG zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet.


Adresse für Rückfragen

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Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92,


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
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Letzte Änderung 08.12.2021

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