50 Jahre Ergänzungsleistungen – 50 Jahre Existenzsicherung

Bern, 23.12.2015 - Vor 50 Jahren, am 1. Januar 1966, trat das Gesetz über die Ergänzungsleistungen EL in Kraft. Damit wurde ein Rechtsanspruch auf Leistungen geschaffen, wenn die Alters- und IV-Renten nicht zur Existenzsicherung ausreichen. Zunächst als Übergangslösung vorgesehen, entwickelten sich die EL zu einem eigenständigen Leistungsbereich in der sozialen Sicherheit. Dieses System hat sich bewährt. In mehreren Revisionen wurde es an neue Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst, so auch derzeit wieder. Im Herbst 2015 gab der Bundesrat einen Vorschlag für eine umfassende Reform der EL in die Vernehmlassung, mit welcher das EL-System optimiert wird. Weitere Informationen zur Entstehungsgeschichte der EL, zum derzeitigen Handlungsbedarf und zu den angezeigten Lösungsansätzen liefert ein Faktenblatt des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

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Letzte Änderung 08.12.2021

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