Härtefallhilfen haben sich gemäss der Evaluationen bewährt

Bern, 22.12.2023 - Mit den Härtefallhilfen wurden Unternehmen unterstützt, die während der Corona-Pandemie bedeutende Umsatzeinbussen erlitten haben. Der Bundesrat zeigt in seinem am 22. Dezember 2023 verabschiedeten Bericht, dass sich dieses Instrument bewährt und den Unternehmen eindeutig dabei geholfen hat, die Krise zu überstehen. Insgesamt wurden mehr als 35 000 Unternehmen mit rund 5,3 Milliarden Franken unterstützt. Der Bericht zieht ausserdem nützliche Lehren für den Fall einer ähnlichen Krisensituation in der Zukunft.

Nach dem abrupten Anstieg der Covid-19-Fälle in der Schweiz Anfang 2020 hatte der Bundesrat Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Angesichts der weitreichenden sozialen und ökonomischen Auswirkungen dieser Massnahmen beschloss der Bundesrat umgehend, Vorkehrungen zur Unterstützung der Wirtschaft zu treffen. Im Herbst 2020 hatten die eidgenössischen Räte entschieden, fürbesonders stark betroffenen Unternehmen, die keine branchenspezifische Hilfe beziehen konnten, eine zusätzliche Unterstützung zu ermöglichen.

Diese als «Härtefallhilfen» bezeichnete Unterstützung wurde in Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes und den entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Härtefallhilfen zielten darauf ab, die Schweizer Wirtschaft beim Überstehen der Krise zu unterstützen und Konkurse sowie Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Dazu konnten Unternehmen, denen aufgrund der behördlichen Massnahmen hohe ungedeckte Kosten entstanden waren, A-fonds-perdu-Beiträge, Darlehen, Bürgschaften und Garantien erhalten.

Wichtige und effiziente Unterstützung

Der am 22. Dezember 2023 veröffentlichte Bericht entspricht einem der Ziele des Bundesrates für das Jahr 2023. Gestützt auf die bei der Umsetzung gewonnenen Erfahrungen sowie auf zwei Evaluationen zieht der Bundesrat ein positives Fazit zu den Härtefallhilfen. Die erste Evaluation zu Konzeption und Wirkungen des Instruments wurde von der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) durchgeführt, die zweite Evaluation zum Vollzug von Interface Politikstudien Forschung Beratung AG in Zusammenarbeit mit der Ecoplan AG.

Insgesamt erhielten mehr als 35 000 Unternehmen Unterstützung in der Höhe von rund 5,3 Milliarden Franken (Bund und Kantone zusammen) und dies mehrheitlich in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen. Knapp die Hälfte der Hilfen ging an den Gastronomie- und Hotelleriesektor. Die von der EFK durchgeführte Umfrage zeigt, dass diese Hilfen eine wichtige und effiziente Unterstützung darstellten und sich auf die meisten der befragten Unternehmen positiv auswirkten. Entscheidend waren dabei sowohl seitens Bund wie auch vonseiten der Kantone die Reaktionsgeschwindigkeit und die Flexibilität des Vollzugs angesichts der sich ständig verändernden Lage.

Der Anteil der Missbräuche und Verstösse ist dank der Kriterien für die Gewährung und die Bemessung, die auf überprüfbaren und daher schwer zu fälschenden Daten beruhen, sowie dank der von den Kantonen durchgeführten Kontrollen bei der Prüfung der Gesuche gering.

Die betroffenen Bundesstellen und die Kantone äussern sich mehrheitlich zufrieden über die Zusammenarbeit, auch wenn die Aufgabenteilung teilweise komplex war. Obwohl die Finanzierung mehrheitlich vom Bund gewährleistet wurde (84 %), haben die Kantone, die für den Vollzug zuständig waren, ebenfalls beachtliche Ressourcen mobilisiert.

Lehren für die Zukunft

Der Bericht sollte nicht nur über die Vergangenheit Bericht erstatten, sondern vor allem Lehren für ähnliche Krisensituationen in der Zukunft ziehen. Entsprechend hält der Bundesrat im Bericht verschiedene Lehren zu Aspekten fest, die gut funktioniert haben, zeigt aber auch Bereiche mit Verbesserungspotenzial auf: So muss etwa das Ziel der Finanzhilfe klar formuliert sein, die Bewilligungskriterien sollen zu hohen Hilfen entgegenwirken und die rasche Reaktion der öffentlichen Hand ist von zentraler Bedeutung.


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