Der Bundesrat verabschiedet den vierten Bericht zur Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz

Bern, 23.09.2022 - An seiner Sitzung vom 23. September 2022 hat der Bundesrat den vierten Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) verabschiedet, der im Oktober 2022 dem UNO-Menschenrechtsrat vorgelegt werden soll. Die UPR ist ein wichtiger internationaler Mechanismus der UNO zum Monitoring der Menschenrechtslage in der Welt.

Der Bericht schafft einen Überblick über die Menschenrechtslage in der Schweiz, die insgesamt sehr gut ist. Er führt die wichtigsten Massnahmen auf, die die Schweiz seit der letzten Bestandsaufnahme vor fünf Jahren ergriffen hat, um Herausforderungen zielgerichtet anzugehen.

Im Rahmen der UPR (Universal Periodic Review) wird jeder UNO-Mitgliedstaat alle fünf Jahre durch die anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Menschenrechtslage im Land überprüft. Dieses Peer-Review-Verfahren ist eines der wichtigsten Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats zur Beobachtung der Menschenrechtslage in der Welt. Am Ende jeder Überprüfung werden Empfehlungen formuliert, wie der jeweilige Mitgliedstaat den Menschenrechtsschutz in gewissen Bereichen verbessern, bestehende Rechtsvorschriften überprüfen und Lücken schliessen kann.

Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution

Der aktuelle Staatenbericht befasst sich mit der Umsetzung der 160 Empfehlungen, welche die Schweiz nach der dritten Überprüfung 2017 angenommen hat. Nebst den seither ergriffenen Massnahmen und Fortschritten beleuchtet der Bericht auch die Herausforderungen, die sich der Schweiz in gewissen Bereichen noch immer stellen.

Empfehlungen, die die Schweiz umgesetzt hat, betreffen zum Beispiel das Recht auf Asyl, den Schutz vor häuslicher Gewalt und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen. Aus der vierten Berichtsperiode ist ausserdem hervorzuheben, dass das Parlament im Oktober 2021 die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz beschlossen hat. Die NMRI wird das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) ablösen und 2023 ihre Arbeit aufnehmen.

Breite Konsultation bei Bund, Kantonen, und Zivilgesellschaft

Die Staatenberichte der Schweiz zur UPR sind jeweils das Ergebnis einer breit angelegten Vernehmlassung bei Bund, Kantonen, den ausserparlamentarischen eidgenössischen Kommissionen und bei der Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Erarbeitung des vierten Berichts wurden zwei öffentliche Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesverwaltung, Kantons- und Gemeindeverwaltungen sowie Universitäten und der Zivilgesellschaft durchgeführt. Der regelmässig wiederkehrende Prozess der UPR stärkt den Austausch zwischen den zahlreichen mit Menschenrechten betrauten Akteuren in der Schweiz.


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