Bundesrat führt Aussprache zu hohen Energiepreisen

Bern, 31.08.2022 - Der Anstieg der Energiepreise hat dazu beigetragen, dass die Inflation auf ein in der Schweiz ungewohnt hohes Niveau gestiegen ist. Der Bundesrat hat am 24. und 31. August 2022eine Aussprache zu den Auswirkungen der hohen Energiepreise und der Teuerung geführt. Er sieht derzeit jedoch keinen Bedarf für sofortige Massnahmen zur Abfederung der gestiegenen Preise. Derzeit gehen die Prognosen davon aus, dass die Inflation im kommenden Jahr wieder sinken wird. Der Bundesrat analysiert weiterhin die Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen auf die Haushalte und Wirtschaft und wird die Situation im Herbst 2022 erneut beurteilen.

Im Juli 2022 betrug die Inflation, gemessen am Landesindex für Konsumentenpreise (LIK), 3,4 Prozent und hat damit den höchsten Wert seit mehr als zwanzig Jahren erreicht. Tiefe Einkommen sind aufgrund ihrer Ausgabenstruktur bisher nicht stärker von der Inflation betroffen als mittlere oder hohe Einkommen. Gemäss den Prognosen verschiedener Institute dürfte die Inflation im Gesamtjahr 2022 zwischen 2,5 und 3 Prozent betragen. Für das kommende Jahr gehen die Prognosen für die Schweiz von einer rückläufigen Inflation aus. Im Vergleich mit den umliegenden Ländern ist die Teuerung in der Schweiz moderat; im Euroraum war die Inflation im Juli 2022 mit 8,9 Prozent über fünf Prozentpunkte höher als in der Schweiz.

Die Wirtschaft entwickelt sich weiterhin gut. Die wirtschaftliche Erholung seit der Aufhebung der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus hat sich bis zuletzt fortgesetzt, wenn auch weniger dynamisch als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist sehr gut: Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag per Juli 2022 bei 2,2 Prozent und befindet sich damit auf einem auch im längerfristigen Vergleich sehr tiefen Niveau.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bisherigen Preissteigerungen für die Haushalte verkraftbar sind. Er wird diesen Herbst über eine Anpassung der ordentlichen AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 befinden. Er kann in diesem Rahmen auch bei den Ergänzungsleistungen Anpassungen vornehmen. Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat derzeit weder aus wirtschafts- noch aus sozialpolitischer Sicht einen dringenden Handlungsbedarf, der über bestehende Massnahmen hinausgeht.  

Die weitere Entwicklung bleibt jedoch unsicher, weshalb der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise beauftragt hat, den Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der weiteren Preis- und Lohnentwicklung erneut zu evaluieren. Die Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat im Oktober Bericht erstatten.   

Ausserdem hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die CO2-Verordnung dahingehend anzupassen, dass im Falle einer empfohlenen oder verordneten Umstellung auf Zweistoffanlagen die Mehremissionen aufgrund der Umstellung von Zweistoffanlagen auf Heizöl vorübergehend vom Monitoring der Verminderungspflichten ausgenommen werden können.

Langfristig können die Kaufkraftverluste aufgrund der hohen Energiepreise aufgefangen werden, wenn es den Unternehmen und Haushalten gelingt, ihre Energieeffizienz zu steigern oder die Unternehmen anderweitig Produktivitätsfortschritte erzielen. Darin unterstützt der Bundesrat die Unternehmen, aber auch die Haushalte. Im Rahmen seiner Energiepolitik fördert er den Wechsel auf erneuerbare Energien und die Realisierung von Energieeffizienzpotenzialen. Zudem will der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern, wie er in seiner Gesamtschau «Stärkung Wirtschaftsstandort Schweiz» vom 16. Februar 2022 aufgezeigt hat.  


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