Bundesrat will der Forschung eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen

Bern, 04.05.2022 - Der Bundesrat möchte der Forschung bessere Rahmenbedingungen für die Weitergabe und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten bieten. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Voraussetzungen für den Aufbau eines Datensystems für die Forschung im Gesundheitsbereich zu schaffen. Der Datenschutz muss sichergestellt bleiben.

Das Spektrum und die Menge an Gesundheitsdaten nehmen laufend zu und damit auch das Potential, aufgrund von datenbasierten Erkenntnissen die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Beispielsweise können Datenanalysen helfen, das Versorgungsangebot zu verbessern. Das Potential wird aber nur ungenügend ausgeschöpft. Ein Grund ist, dass die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen und deshalb besonders schützenswerten Personendaten für Forschungsprojekte heute aus rechtlichen, aber auch aus strukturellen Gründen sehr anspruchsvoll oder gar unmöglich ist. Akteure aus Forschung, Praxis, Politik und Wirtschaft sind an einer mehrfachen Nutzung von Daten interessiert.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel (15.4225) legt der Bundesrat die verschiedenen Voraussetzungen dar, damit Gesundheitsdaten künftig für die Forschung auch verknüpft weiterverwendet werden können. Dazu gehören gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Datenzugriff und die weitere Nutzung.

Für die Umsetzung schlägt der Bericht den Aufbau eines Systems zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Eine nationale Datenkoordinationsstelle könnte sicherstellen, dass der Datenaustausch und die Datenbearbeitung rechtskonform und sicher erfolgen. Die Einwilligung der betreffenden Personen und der Datenschutz müssen dabei gewährleistet sein.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, im Zuge der Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitswesen, gemeinsam mit bestehenden Fachgremien der Bundesverwaltung sowie unter Einbezug externer Experten, die strukturellen, prozess- und anwendungsorientierten Anforderung an das vorgeschlagene System zu klären. Ferner soll untersucht werden, welche Rechtsgrundlagen angepasst oder neu geschaffen werden müssten. Die Ergebnisse dieser Abklärungen sollen dem Bundesrat bis Ende 2023 unterbreitet werden.


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