Ukraine: Bundesrat verstärkt Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich

Bern, 04.05.2022 - Die wirtschaftliche Landesversorgung WL erhält ein neues Monitoringsystem, mit dem sie frühzeitig eine drohende Strommangellage erkennen und darauf reagieren kann. Im Gasbereich wird zudem eine Kriseninterventionsorganisation gebildet, für den Fall einer möglichen Mangellage. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die dazu nötigen rechtlichen Anpassungen auf dem Verordnungsweg gutgeheissen.

In der Vernehmlassung war unbestritten, dass es zur Überwachung der Versorgungslage im Strombereich ein Monitoringsystem braucht. Der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid wird nun die Aufgabe übertragen, für den WL-Fachbereich Energie ein solches System zu entwickeln und zu betreiben. Die Verordnung zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich Elektrizitätswirtschaft (VOEW) wurde entsprechend geändert.

Das Monitoringsystem soll Informationen über die aktuelle Versorgungs- und Marktsituation in der Schweiz sowie Analysen zur Eigenversorgung liefern. Insbesondere soll aufgezeigt werden, wie lange die Schweiz die Stromversorgung ohne Stromimporte sicherstellen könnte.

Swissgrid verfügt als einzige Akteurin in der Strombranche bereits heute über die meisten für das Monitoring der WL notwendigen Informationen. Auch hat Swissgrid die erforderlichen Kenntnisse für eine fundierte Beurteilung der Versorgungslage. Für die Schweizer Energieversorgungsunternehmen hat dies keine Auswirkungen.

Das vom Bund finanzierte Monitoring soll per Ende 2022 in Betrieb genommen werden. Damit wird der WL-Fachbereich Energie künftig noch besser in der Lage sein, bei allfälligen Versorgungsstörungen rasch geeignete Massnahmen zu treffen, um die Auswirkungen einer Strommangellage auf Wirtschaft und Gesellschaft abzuschwächen. Mögliche Massnahmen reichen von Sparappellen über Verbrauchseinschränkungen und Kontingentierungen bis hin zu Netzabschaltungen.

Kriseninterventionsorganisation auch für den Gassektor   

Für den Gassektor war in der Vernehmlassung vorgesehen, eine Kriseninterventionsorganisation (KIO) nach dem Vorbild der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) und ein Monitoring aufzubauen.

Grundsätzlich wurde der Vorschlag befürwortet, nicht aber, dass der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) damit betraut werden soll. Hauptkritikpunkte in der Vernehmlassung waren die fehlende Unabhängigkeit und ein nicht regulierter Gasmarkt. Das WBF wird deshalb grundsätzlich Alternativen prüfen.

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen unsicheren Versorgungslage überträgt der Bundesrat dem VSG nun trotzdem befristet für ein Jahr die Aufgabe, eine KIO zu bilden. Um den Vorbehalten aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen, wird der Einbezug von Vertretern der Gasverbraucher vorgeschrieben und der Auftrag auf ein Jahr befristet. Der Auftrag enthält zudem die Ausarbeitung eines Konzepts für ein Monitoring im Gasbereich, welches die Anliegen aus der Vernehmlassung angemessen berücksichtigt. Über das Monitoring wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt entscheiden. Geregelt wird dies alles in der neuen Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW).


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