Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» wird auf 1. Mai in Kraft gesetzt

Bern, 30.03.2022 - Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, den indirekten Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» auf den 1. Mai 2022 in Kraft zu setzen. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags werden die Bewilligungskriterien von der Kriegsmaterialverordnung (KMV) ins Kriegsmaterialgesetz (KMG) überführt. Die Ausnahme für Exporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wird gestrichen.

Mit der Inkraftsetzung der Änderung des KMG am 1. Mai 2022 werden die bisher geltenden Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte aus Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) in den neuen Artikel 22a KMG überführt. Die Ausnahmeregelung in Artikel 5 Absatz 4 KMV wird hingegen ersatzlos gestrichen. Diese Regelung erlaubte Ausnahmen vom Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen – nämlich dann, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnte.

Mit der Änderung des KMG sind auch Änderungen an der KMV verbunden, welche der Bundesrat am 30. März 2022 beschlossen hat. Einerseits werden die Bewilligungskriterien in Artikel 5 KMV aufgehoben, andererseits werden in Artikel 24b Übergangsbestimmungen erlassen, wie mit hängigen Gesuchen und bereits erteilten Bewilligungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bewilligungskriterien in Artikel 22a KMG umzugehen ist. Schliesslich wurden die Änderungen an der KMV auch zum Anlass genommen, um gewisse Formulierungen in der KMV sprachlich zu präzisieren. Die Änderungen der KMV werden auch am 1. Mai 2022 in Kraft treten.

Am 24. Juni 2019 hatte das Bündnis «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» eingereicht.

Der Bundesrat beantragte am 5. März 2021 dem Parlament die Korrektur-Initiative zur Ablehnung und unterbreitete gleichzeitig eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) als indirekten Gegenvorschlag. Am 1. Oktober 2021 empfahlen der National- und der Ständerat die Korrektur-Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Sie sprachen sich zwar für den indirekten Gegenvorschlag aus, aber ohne die im bundesrätlichen Entwurf vorgesehene Abweichungskompetenz für den Bundesrat bei ausserordentlichen Umständen. Daraufhin zog die «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» die Initiative unter der Bedingung zurück, dass die Änderung des KMG in Kraft treten kann. Die Referendumsfrist verstrich am 20. Januar 2022 ungenutzt.


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