Bundesrat publiziert Bericht zu Konkubinat und Pacs

Bern, 30.03.2022 - Weniger bindend als die Ehe, aber verbindlicher als ein Konkubinat: Mit einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) könnten Rechte und Pflichten innerhalb der Partnerschaft sowie gegenüber Dritten in bestimmten Bereichen geklärt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Parlaments erstellt und am 30. März 2022 verabschiedet hat.

Eine feste Lebensgemeinschaft zweier unverheirateter Personen wird Konkubinat genannt. In seinem Bericht "Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht - ein Pacs nach Schweizer Art?" legt der Bundesrat im Auftrag des Parlaments eine umfassende Untersuchung des Konkubinats im geltenden Recht vor.

Unterschiedliche Voraussetzungen

Obwohl die Personen in einem Konkubinat rechtlich nicht als Paar betrachtet werden, entfaltet das Konkubinat gewisse Rechtswirkungen. Dabei sind jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Konkubinats je nach Rechtsgebiet unterschiedlich. Dies hängt in erster Linie von der Dauer der Lebensgemeinschaft ab. Allerdings variiert diese Beurteilung in den verschiedenen Rechtsbereichen.

So kann eine Person das Kind des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin adoptieren, wenn die Personen drei Jahre zusammengelebt haben. Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge haben Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner nur dann, wenn dies im Reglement der Vorsorgevorrichtung so vorgesehen ist und in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand. Seit 2021 haben Arbeitnehmende wiederum unabhängig von der Dauer der Lebensgemeinschaft Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. In vielen anderen Lebensbereichen hingegen sind die Rechte und Pflichten innerhalb des Konkubinats heute nicht gesetzlich geregelt, beispielsweise im Unterhalts- und im Erbrecht. Es besteht somit eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Ein Pacs nach Schweizer Art?

Das Parlament hat den Bundesrat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen ausserdem mit der Prüfung beauftragt, ob die Schweiz neben der Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen einführen könnte. Als Modell nannte das Parlament den französischen "pacte civil de solidarité", den sogenannten Pacs.

Im Bericht des Bundesrats wird die Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht entsprechend mit Hinweisen und Vorschlägen ergänzt, welche Bereiche eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen allenfalls regeln könnte (z. B. die gegenseitige Unterhaltspflicht und der Schutz der gemeinsamen Wohnung). Im Ergebnis kommt der Bundesrat zum Schluss, dass ein Pacs nach Schweizer Art eine mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat sein könnte. Es obläge dem Gesetzgeber, die Wirkung eines Pacs in den verschiedenen Rechtsbereichen zu definieren, falls er sich für die Einführung eines solchen Instituts aussprechen sollte. Der Bericht stellt eine Grundlage für die entsprechende gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion dar.


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