Die Schweiz legt wieder ein Pflichtlager für Saatgut an

Bern, 26.01.2022 - Die Schweiz erhält wieder ein Saatgut-Pflichtlager. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut gutgeheissen. Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft. Damit sichert ein Lager an Rapssaatgut künftig die einheimische Herstellung von Rapsöl. Die Schweiz ist beim Rapssaatgut vollständig auf Importe angewiesen.

Aufgrund der positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Grundnahrungsmitteln, Rapssaatgut der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen. Basis dafür bildet das Landesversorgungsgesetz. Die aufzubauende Reserve soll den Jahresbedarf zur einheimischen Herstellung von Rapsöl abdecken.

Gemäss Verordnung müssen diejenigen Marktteilnehmer Pflichtlager anlegen, die Rapssaatgutsorten für die Rapsölgewinnung importieren oder zum ersten Mal im Inland verkaufen. Wer pro Kalenderjahr mehr als 100 kg Rapssaatgut einführt, muss ein Pflichtlager anlegen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wird das Ausmass der Pflichtlager sowie die Qualität der Pflichtlagerwaren bestimmen. Der Umfang der Pflichtlagermenge wie auch die Qualität der Ware richten sich nach der aktuellen Struktur des Saatgutmarktes in der Schweiz sowie nach den Saatgutsorten, welche im Schweizer Markt zulässig sind. Vorgesehen ist eine Pflichtlagerhaltung an Rapssaatgut marktüblicher Sorten.

Ausbau des Sortiments möglich

Die Schweiz hatte früher schon einmal Saatgutpflichtlager. Diese wurden dann aber in den 1990er Jahren im Rahmen der Politik zur Reduktion der Pflichtlager abgeschafft. Seither hat sich der Markt für Saatgut stark konzentriert und internationalisiert. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL untersuchte deshalb in den vergangenen Jahren, wie krisenfest die Schweiz im Saatgutbereich noch ist.

Dabei zeigte sich, dass beim Rapssaatgut zahlreiche Abhängigkeiten bestehen. So gibt es in der Schweiz weder eine Rapszüchtung noch eine Vermehrung. Die schweizerische Rapsölgewinnung ist vollständig auf den Import von Rapssaatgut angewiesen. Rapssaatgut ist zudem gut lagerfähig und Sortenwechsel sind frühzeitig absehbar.

Kommt die WL bei künftigen Überprüfungen zum Schluss, dass Saatgut weiterer Pflanzenarten der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden soll, könnte dies dann mit Ergänzung des Erlasses erfolgen.


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