Coronavirus: Kantone unterstützen Transitionsstrategie des Bundesrates

Bern, 17.09.2021 - Eine Umfrage bei den Kantonen zeigt, dass die wirtschaftspolitische Transitionsstrategie des Bundesrates nach wie vor von einer grossen Mehrheit unterstützt wird. Der Bundesrat will daher den Weg der Normalisierung mittels bestehendem Instrumentarium weiterverfolgen. Mit dem Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche und den ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumenten wie der Kurzarbeit oder der Standortförderung ist der Bund gut gerüstet, um die Normalisierung zu begleiten. Übergangsprobleme bei der Härtefallhilfe will der Bundesrat korrigieren. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Wirtschaftslage aufmerksam.

Nach der Ausweitung der Zertifikatspflicht hat der Bundesrat beschlossen, die Kantone zum Bedarf an wirtschaftspolitischen Stützungsmassnahmen zu befragen. An seiner Sitzung vom 17. September 2021 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Umfrage zur Kenntnis genommen. Demnach ist die grosse Mehrheit der Kantone der Auffassung, dass das ordentliche wirtschaftspolitische Instrumentarium genügt und die Sonderhilfen nicht verlängert werden sollten. Um den Unsicherheiten und Problemen einzelner Branchen gerecht zu werden, die einige Kantone geltend machen, will der Bundesrat die Entwicklung der Wirtschaftslage weiterhin eng beobachten und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt Massnahmen vorschlagen. Ab 2022 sollen im Sinne der am 18. Juni 2021 verabschiedeten Transitionsstrategie wieder die ordentlichen und bewährten Instrumente zum Zuge kommen.

Namentlich können KMU im Rahmen des vom Bund anerkannten Bürgschaftswesens verbürgte Kredite erhalten. Für die Tourismusbranche hat der Bund ein Recoveryprogramm beschlossen. Daneben stehen die weiteren ordentlichen Instrumente der Standortförderung zur Verfügung, etwa die Exportförderung oder die Regionalpolitik. Hinzu kommt bis Ende April 2022 der Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche. Zudem kann auch die reguläre Kurzarbeitsentschädigung unabhängig von den ausserordentlichen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes in Krisensituationen weiterhin genutzt werden. Zur administrativen Erleichterung soll im Bereich der Kurzarbeit das vereinfachte Verfahren auf Verordnungsstufe bis Ende 2021 verlängert werden.

Zur Unterstützung von besonders betroffenen Branchen hat der Bundesrat im Rahmen der Härtefallverordnung den Kantonen 300 Millionen aus der Bundesratsreserve zur Verfügung gestellt. Fast alle Kantone verwenden oder prüfen die Verwendung dieser Zusatzmittel, um die Härtefallbeiträge für besonders betroffene Unternehmen zu erhöhen oder kantonale Vorleistungen an Unternehmen zu finanzieren. Die Mehrheit kommt zum Schluss, dass die 300 Millionen vorerst ausreichen. Der Bund wird die Situation aber gemeinsam mit den Kantonen weiter beobachten und bei zusätzlichem Bedarf für 2021 mehr Mittel aus der Bundesratsreserve zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der Umfrage haben die Kantone den Bund auf Übergangsprobleme bei der Härtefallverordnung hingewiesen. Die Fristen zum Abschluss der Dossiers werden insbesondere im Falle hängiger Rechtsverfahren als zu kurz betrachtet, ebenso die Frist zur vertraglichen Regelung der Bundesratsreserve zwischen Bund und Kanton. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit für die Abwicklung der Härtefälle mehr Zeit zur Verfügung steht.


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