Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens

Bern, 18.08.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. In der Vernehmlassung wurde eine Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens grundsätzlich begrüsst. Der Bundesrat hat beschlossen, der in einzelnen Bereichen geäusserten Kritik mit inhaltlichen Anpassungen der Vorlage Rechnung zu tragen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis Ende 2022 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

Mit der Teilrevision des Patentgesetzes, die der Bundesrat am 14. Oktober 2020 in die Vernehmlassung geschickt hatte, sollte vor allem der parlamentarische Auftrag erfüllt werden, eine Vollprüfung des Schweizer Patents und parallel dazu als ungeprüftes Schutzrecht das Gebrauchsmuster einzuführen (19.3228 Motion Hefti). Die Vernehmlassung ergab jedoch, dass eine "Entweder-oder"-Lösung - vollgeprüftes Patent oder Gebrauchsmuster - zu starr ist und eine flexible Patentprüfung gewünscht wird.

Bewährtes "ungeprüftes" Schweizer Patent bleibt

Gestützt auf die Vernehmlassung hält der Bundesrat an der Einführung eines vollgeprüften Patents fest. Er verzichtet hingegen auf die Einführung eines Gebrauchsmusters und möchte das heutige Patentsystem beibehalten, soweit es sich - gemäss Rückmeldung aus der Vernehmlassung - bewährt hat. Grundsätzlich wird deshalb eine Patentanmeldung wie bisher vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Damit steht Erfinderinnen und Erfindern nach wie vor ein "ungeprüfter", jedoch kostengünstiger Schutztitel zur Verfügung - wie von der Motion gefordert.

Flexible Patentprüfung - vollgeprüftes Schweizer Patent auf Antrag

Neu soll es Erfinderinnen und Erfindern aber auch offenstehen, die Prüfung sämtlicher Patentierungsvoraussetzungen (v. a. Neuheit und erfinderische Tätigkeit) beim IGE zu beantragen. Ein solches vollgeprüftes Schweizer Patent ist insbesondere für KMU eine vollwertige Alternative zu einem vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten vollgeprüften und auf die Schweiz ausgedehnten europäischen Patent - ein Weg, der für KMU oft umständlich und teuer ist.

Mehr Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche

Der Bundesrat möchte aber auch beim "ungeprüften" Schutztitel mehr Rechtssicherheit schaffen, wie dies mit der Motion und auch in der Vernehmlassung gefordert wurde. Daher soll neu jede Patentanmeldung durch eine obligatorische Recherche ergänzt werden. Der öffentliche Recherchebericht dokumentiert denjenigen Stand der Technik, von welchem sich die Erfindung genügend abheben muss. Aufgrund dieser Informationen lässt sich besser beurteilen, ob die Erfindung tatsächlich schutzfähig ist.

Schlanker Rechtsmittelweg mit auf Patentsachen spezialisiertem Gericht

Der Bundesrat will das Schweizer Patentsystem möglichst schlank ausgestalten und so eine attraktive Alternative zum europäischen Patent anbieten. Entscheide des IGE müssen auf Beschwerde hin durch ein Gericht überprüfbar sein. Diese Kontrolle soll in Zukunft direkt durch das Bundespatentgericht erfolgen. Dieses verfügt über die dafür notwendige, hohe technische Expertise. Auf das 2008 eingeführte Einspruchsverfahren soll ganz verzichtet werden. Es wurde bisher nie in Anspruch genommen.


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Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
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Esther Marchetti-Baumgartner, Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
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