Der Bundesrat konkretisiert Vorschläge für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz

Bern, 11.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen.

Der Bundesrat sieht grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz. Er hat 2019 das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), bis Ende 2020 in den Bereichen Transparenz und Risikobewertung den Handlungsbedarf weiter zu vertiefen und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. Dabei sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stetig verbessert wird und gleichzeitig der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann.

Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Arbeiten hat der Bundesrat folgende Massnahmen beschlossen:

  • Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Gouvernanz, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
  • Bis im Herbst 2021 soll das SIF, in enger Zusammenarbeit z.B. mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
  • Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird.
  • Die Schweiz baut ihr Engagement an internationalen Umweltkonferenzen und Initiativen weiter aus. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Offenlegung von Umweltinformationen und die Internalisierung von Umweltkosten gelegt. Zudem wird die Organisation einer künftigen UNO-Klimakonferenz durch die Schweiz geprüft.

Diese Massnahmen wurden mit den Branchenverbänden und den betroffenen Kreisen diskutiert. Sie stehen im Einklang mit dem Bericht und den Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor, die der Bundesrat im Juni 2020 verabschiedet hat.


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Mario Tuor, Leiter Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF,
Tel.-Nr. +41 58 481 34 96, mario.tuor@sif.admin.ch


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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
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