Cloud-Strategie der Bundesverwaltung

Bern, 11.12.2020 - Für die digitale Transformation der Bundesverwaltung sind Cloud-Dienste ein wichtiger Bestandteil beim Aufbau der nötigen Infrastrukturen. Clouds ermöglichen, innovative Vorhaben der Verwaltung schneller und agiler umzusetzen und damit effiziente Verwaltungsleistungen zu Gunsten der Bürger, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Behörden bereitzustellen. Um die Grundlagen für den Einsatz von Clouds zu schaffen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 die Cloud-Strategie des Bundes verabschiedet.

Die digitale Transformation der Bundesverwaltung ist ein vom Bundesrat prioritär behandeltes Thema. Dabei ist der Aufbau der digitalen Infrastrukturen und damit auch die Nutzung von Cloud-Diensten ein wichtiger Pfeiler. Cloud-Dienste bieten das Potential, innovative Vorhaben der Verwaltung schneller und agiler umzusetzen, um damit effiziente Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Nebst den Public Clouds umfassen die digitalen Infrastrukturen der Bundesverwaltung den Einsatz von Private Clouds der eigenen Leistungserbringer sowie die Bereitstellung von weiteren Infrastrukturdiensten aus den eigenen Rechenzentren.

Cloud-Strategie legt Grundlagen fest

In der Bundesverwaltung werden bereits heute vereinzelt Public Cloud-Dienste genutzt, um Verwaltungsleistungen zu produzieren und anzubieten. Der Einsatz von Public Clouds entspricht einem steigenden Bedürfnis. In enger Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei hat das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) mit der Cloud-Strategie die wichtigen Grundlagen erarbeitet. Mit der Verabschiedung der Strategie legt der Bundesrat die geordnete, sichere und effiziente Nutzung von Cloud-Diensten in der Bundesverwaltung fest. Künftig sollen IT-Dienste unter anderem sowohl aus Private Clouds der eigenen Leistungserbringer wie auch aus Public Clouds bezogen werden.

In der Cloud-Strategie ebenfalls berücksichtigt ist die allfällige Nutzung einer «Swiss Cloud» um möglichen Anforderungen der Bundesverwaltung nach erhöhter Datensouveränität sowie nach verminderter Abhängigkeit von internationalen Cloud-Anbietern gerecht zu werden. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Bedarfe für eine «Swiss Cloud» abgeklärt und die Ergebnisse sind in einem Bericht dokumentiert.
Die «Swiss Cloud» orientiert sich zugunsten des Standortes Schweiz insbesondere am Bedarf von Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft, während sich die Cloud-Strategie auf die Bundesverwaltung fokussiert.

Schutz der Daten ein wichtiger Aspekt

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten bilden der Schutz und die Verfügbarkeit von Daten einen wichtigen Aspekt. Die Bundesverwaltung ist verpflichtet, Daten zu schützen und Geheimnishaltungspflichten zu gewährleisten. Die Entscheidungskompetenz, welche Anwendungen/Daten wo gespeichert werden, liegt bei den Departementen und der Bundeskanzlei. Bei der Haltung von Anwendungen und Daten auf einer Public Cloud ist die Prüfung der Rechtskonformität sowie einer Risikobeurteilung im Vorfeld zwingend sicherzustellen.

Ab 1.1.2021 können die Medienmitteilungen des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB) nicht mehr abonniert werden. Sämtliche bisherigen Medienmitteilungen des ISB sind weiterhin auf den Webauftritten des Bundes verfügbar. Medienmitteilungen des neuen Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) in der Bundeskanzlei, der ab 1.1.2021 die Aufgaben des ISB übernimmt, können im NSB ab sofort abonniert werden.


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