Coronavirus: Zweites Aufgebot des Bundesrates für den Zivilschutz

Bern, 18.11.2020 - Zur Bewältigung der Corona-Krise in der Schweiz hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 ein weiteres Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2021. Mit dem Aufgebot entspricht der Bundesrat einem Begehren der Kantone, in denen zunehmend Gesundheitseinrichtungen um rasche Unterstützung durch den Zivilschutz ersuchen.

Gestützt auf das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) kann der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten. Diese Voraussetzung ist mit den schweizweiten Auswirkungen der zweiten Welle der Corona-Pandemie gegeben.

Ein nationales Aufgebot ermöglicht es, die schweizweit vorhandenen personellen Ressourcen des Zivilschutzes auszuschöpfen und gezielt zur interkantonalen Unterstützung aufzubieten. Dies gibt den Kantonen auch in der besonderen Lage, analog zur ausserordentlichen Lage im Frühjahr, Planungssicherheit. Deshalb hat die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) den Bund um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes ersucht.

Vielfältige Unterstützungsaufgaben

Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Wochen stark gestiegen. Die Institutionen des Gesundheitswesens, darunter auch Alters- und Pflegeheime, drohen an ihre personellen Kapazitätsgrenzen zu stossen und treten in den Kantonen zunehmend mit Unterstützungsgesuchen an den Zivilschutz heran.

Für die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt der Zivilschutz ein entscheidendes und unverzichtbares Instrument dar. Mit einem Einsatz des Zivilschutzes kann insbesondere die Entlastung des Pflegepersonals gewährleistet werden, das zunehmend selbst betroffen ist und sich in Quarantäne oder Isolation begeben muss. Zudem können das Contact-Tracing sowie das Corona-Testing verstärkt werden, die aufgrund der hohen Fallzahlen beeinträchtigt sind.

Des Weiteren leistet der Zivilschutz Unterstützung im Bereich der Logistik und der Führung. Dazu zählen beispielsweise Transporte, der Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spitälern, die Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines. Über die Priorisierung der Aufgaben und konkrete Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit.

Kontingent bis am 31. März 2021

Die operative Aufgebots- und Einsatzverantwortung bleibt bei den Kantonen. Dabei wird der Zivilschutz nur subsidiär eingesetzt, d.h. wenn andere Mittel zur Unterstützung nicht ausreichen oder der Einsatz dringlich erfolgen muss. Der Bund stellt den Kantonen ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen für den Einsatz von Schutzdienstpflichtigen für die Dauer vom 18. November 2020 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung.

Der Bund entschädigt die Kantone für die Einsätze mit einem Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro Diensttag. Damit belaufen sich die Kosten für den Bund auf maximal 13.75 Mio. Franken.

Der Bundesrat hat den Kantonen bereits am 20. März 2020 ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung gestellt. In der Folge leisteten rund 24'000 Zivilschutzangehörige in allen 26 Kantonen gegen 300'000 Diensttage, vor allem zur Unterstützung des Gesundheitswesens. Das erste gesamtschweizerische Aufgebot endete am 30. Juni 2020.


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