Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat fasst weitere Beschlüsse

Bern, 26.08.2020 - Zurzeit läuft eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes. In dieser sollen auch Forderungen der GPDel zum Umgang mit Daten berücksichtigt werden, so zum Beispiel eine Vereinfachung der Systemlandschaft. Zudem sollen Erkenntnisse der unabhängigen Aufsichtsbehörde AB-ND in die Arbeiten einfliessen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. August 2020 den Auftrag an das VBS zu einem Vernehmlassungsentwurf bis Ende 2021 verlängert. Die bisher vorgesehenen Inhalte der Revision bleiben Teil der weiteren Arbeiten.

Das Nachrichtendienstgesetz ist seit dem 1. September 2017 in Kraft. Bereits vor der Inkraftsetzung hatte der Bundesrat in Aussicht gestellt, im Rahmen einer baldigen Revision noch offene Punkte zu regeln. Das VBS wurde vom Bundesrat Anfang 2019 beauftragt, bis im Sommer 2020 eine Vorlage auszuarbeiten.

Vereinfachung der Systemlandschaft

Nun hat der Bundesrat beschlossen, diese Frist bis Ende 2021 zu verlängern. So können auch die Forderungen in die Revision aufgenommen werden, die die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) bezüglich des Umgangs mit Daten im Rahmen ihres Tätigkeitsberichts 2019 geäussert hat. Dabei handelt es sich unter anderem darum, die Systemlandschaft zu vereinfachen, was neue Konzepte und Regelungen im Kapitel "Datenbearbeitung und Archivierung" des NDG bedingt. Wie diese Vereinfachung im Detail umgesetzt werden soll, ist Teil der weiteren Arbeiten.

In die Revision einfliessen wird auch ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ), das die teilweise unterschiedliche rechtliche Auslegung von GPDel und NDB in Bezug auf die Datenbearbeitungsschranke von Art. 5 Abs. 5 und 6 NDG klärt. Zudem werden Erkenntnisse aus den Prüfungen der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) berücksichtigt werden.

Änderungen bei Beschaffungsmassnahmen werden geprüft

Die übrigen Inhalte der Revision bleiben unverändert. Nebst formellen Korrekturen wird in der Revision geprüft, ob die Notwendigkeit von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen auch im Bereich Gewaltextremismus notwendig sind. Bisher sind solche Massnahmen wie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke zur Aufklärung von Gewaltextremismus ausgeschlossen, dies aus Gründen der Verhältnismässigkeit und der Nähe von Gewaltextremismus zu politisch-ideologischen Bewegungen. Da Gewaltextremismus jedoch als Bedrohungsform für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird eine Anpassung der Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung in Fällen von besonders grossen Bedrohungen evaluiert.

Darüber hinaus ist in der Revision vorgesehen, die Aufgaben der heutigen unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) vollumfänglich an die AB-ND zu übertragen.


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