Coronavirus: Bundesrat konkretisiert Unterstützung für Luftfahrtunternehmen

Bern, 29.04.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien zu unterstützen. Für die Wiederaufnahme des Flugverkehrs sind die Fluggesellschaften auf die Dienstleistungen der flugnahen Betriebe an den Landesflughäfen angewiesen. Darum sollen auch diese Betriebe bei Bedarf Unterstützung erhalten, sofern die strengen Bedingungen des Bundes eingehalten werden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken.

Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind fast vollständig zum Erliegen gekommen. Fluggesellschaften und flugnahen Betrieben im Bereich der Bodenabfertigung und Flugzeugwartung drohen Liquiditätsengpässe. Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur: Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substantiellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden. An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, Massnahmen zur Unterstützung der Luftfahrtbranche zu prüfen. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt unter strengen Bedingungen.

Insbesondere müssen genügend Sicherheiten vorhanden sein. Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen. Die vom Bund garantierten Mittel dürfen nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen (keine Abflüsse an die Muttergesellschaften ins Ausland), und zukünftig erwirtschaftete Mittel sind prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden (keine Dividenden oder konzerninterne Rückführungen oder Transfers, bis die Darlehen vollständig getilgt sind).

Die vertieften Abklärungen zeigen folgendes Bild:

  • Der Liquiditätsbedarf von Swiss und Edelweiss wird bis Ende 2020 auf rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt. Diese fehlende Liquidität soll in Anlehnung an die COVID-plus-Kredite durch ein Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt werden. 85 % der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Die am 8. April 2020 bekanntgegebenen Voraussetzungen für die Gewährung von Bundeshilfen können eingehalten werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird nicht angestrebt, weil der Erfolg von Swiss und Edelweiss im Wesentlichen mit der starken Integration in die Lufthansa-Gruppe verbunden ist. Allerdings werden die Darlehen durch Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert.

  • easyJet Switzerland sollte den Liquiditätsbedarf durch seinen Mutterkonzern decken können. Die Voraussetzungen für ein subsidiäres Engagement des Bundes sind zum heutigen Zeitpunkt somit nicht gegeben. Mit einem Umsatzvolumen unter 500 Millionen Franken hat easyJet Switzerland zudem die Möglichkeit, einen COVID-Überbrückungskredit zu beantragen.

  • Die für die Aufrechterhaltung der internationalen Anbindung der Schweiz notwendigen flugnahen Betriebe wie Swissport International, Gategroup und SR Technics sind weltweit tätig und mehrheitlich im Besitz asiatischer Investoren. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu. Bei SR Technics könnten die notwendigen Sicherheiten für allfällige Darlehen grundsätzlich aufgebracht werden. Damit die Wiederaufnahme des Flugbetriebs durch den Ausfall eines systemkritischen Unternehmens nicht beeinträchtigt wird, sollen unter der operativen Führung der Landesflughäfen Auffangstrukturen vorbereitet werden. Deren konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Lastenteilung muss in Gesprächen mit den Flughäfen und Standortkantonen noch konkretisiert werden. Der Mittelbedarf für allfällige Massnahmen zur Unterstützung der für die Schweiz kritischen Teile der flugnahen Betriebe wird auf rund 600 Millionen Franken geschätzt.

Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite von insgesamt 1,875 Milliarden Franken: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschaften und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen. Die Verpflichtungskredite entsprechen der Obergrenze des finanziellen Engagements des Bundes. Im Gegensatz zu den Garantien zu Gunsten der Fluggesellschaften könnte bei den flugnahen Betrieben schon bald ein Bedarf nach direkter finanzieller Unterstützung in Form von Darlehen oder im Falle von Auffangstrukturen auch in Form von Beteiligungen entstehen. Damit der Bund gegebenenfalls rasch reagieren kann, beantragt der Bundesrat mit dem Verpflichtungskredit gleichzeitig einen Nachtragskredit von 600 Millionen Franken.
Erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament werden die nötigen Verträge mit den beteiligten Parteien (Banken, Fluggesellschaften) abgeschlossen.

Dringliche Anpassung des Luftfahrtgesetzes

Gemäss aktuellem Luftfahrtgesetz kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig beflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Der Bund kann sich an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmungen beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Eine Unterstützung der flugnahen Betriebe ist aktuell nicht möglich. Mit einer Anpassung des Luftfahrtgesetzes soll diese Rechtsgrundlage geschaffen werden. Um bei Bedarf rasch reagieren zu können, soll die erforderliche Gesetzesänderung vom Parlament in der Sondersession vom 4.-8. Mai 2020 im dringlichen Verfahren beraten werden.


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