Bundesrat lässt Machbarkeit einer «Swiss Cloud» prüfen

Bern, 16.04.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 entschieden, dass in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, vertiefte Abklärungen zu Bedarf, Ausgestaltung, Notwendigkeit und Machbarkeit einer «Swiss Cloud» durchzuführen sind. Bis Ende Juni 2021 soll der Bundesrat über die Ergebnisse informiert werden. Aufzuzeigen ist dabei auch der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Datensouveränität und zur Minimierung der Abhängigkeit von internationalen Public Cloud-Anbietern.

Digitalisierung erfordert die Verwendung einer Vielzahl von Anwendungen und Diensten, die eine hohe Agilität, Flexibilität und Skalierbarkeit aufweisen müssen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet der Einsatz von Clouds einen wichtigen Beitrag, indem diese die benötigten Dienste und Werkzeuge in Echtzeit und als Self-Service bereitstellen.

Die Nutzung von öffentlichen Cloud-Diensten (Public Clouds) hat jedoch zur Folge, dass eine grössere Abhängigkeit von den meist weltweit tätigen Anbietern entsteht. Dies betrifft sowohl die technologische Abhängigkeit, als auch die Verfügbarkeit von Daten und Anwendungen. Dabei stellt sich die Frage, wie die Souveränität über Daten sicherzustellen ist. Nicht nur die Bundesverwaltung und die Behörden aller Staatsebenen sehen sich mit diesen Abhängigkeiten und der Frage der Daten-Souveränität konfrontiert, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Forschung.

Daher lässt der Bund vertieft abklären, ob und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, damit sowohl die Datensouveränität verbessert wie auch die Abhängigkeiten von den grossen internationalen Public Cloud Service Providern mittel- bis langfristig minimiert werden können. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei (BK), mit den Kantonen sowie Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zu prüfen, ob die Schweiz mit einer «Swiss Cloud» eine eigene Cloud- und Dateninfrastruktur anstreben soll, analog zu europäischen Daten-Cloud-Projekten. Eine solche «Swiss Cloud» sollte nicht zwingend von einem einzelnen Schweizer Cloud-Anbieter neu aufgebaut und betrieben werden müssen, sondern sich auf vorhandene dezentrale Infrastrukturen von mehreren Schweizer Public Cloud-Providern abstützen können. Zu prüfen ist auch, inwiefern eine «Swiss Cloud» zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz wie auch für die Entwicklung und Anwendung von Technologien in den Bereichen Künstliche Intelligenz und sichere Datenhaltung beitragen könnte. Der Bundesrat wird periodisch über den Stand der aktuellen Abklärungen und Ende Juni 2021 über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informiert.

Mittels Cloud-Computing wird eine IT-Infrastruktur nicht lokal betrieben, sondern über das Internet verfügbar gemacht und beinhaltet in der Regel Speicherplatz und Rechenleistung und/oder Anwendungssoftware als Dienstleistung. Ein Cloud-Dienst kann nach Bedarf genutzt und danach ohne weitere Verpflichtung wieder abbestellt werden.

Public Cloud bezeichnet eine Cloud-Infrastruktur, die dank Internet weltweit für die breite Öffentlichkeit oder von ganzen Industriebereichen genutzt werden kann.


Adresse für Rückfragen

Gisela Kipfer, Kommunikation ISB
Tel. +41 58 465 04 64, gisela.kipfer@isb.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78814.html