Coronavirus: Armee entlässt Teile der Sanitätstruppen mit Bereitschaftsauflagen

Bern, 16.04.2020 - Da die Anzahl Gesuche der Kantone um Unterstützung der Armee im Zusammenhang mit dem Coronavirus nur mehr leicht angestiegen ist, reagiert die Armee auf die Lageentwicklung und entlässt Teile der Sanitätstruppen aus dem Assistenzdienst. Darüber wurde der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. April 2020 informiert. Dem Gesundheitswesen stehen weiterhin genügend Armeeangehörige zur Verfügung. Die 300 bis 400 entlassenen Armeeangehörigen erhalten Bereitschaftsauflagen und können innert 24 Stunden wieder aufgeboten werden, falls die Lage das verlangt. Mit dieser Massnahme können die Armeeangehörigen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Seit dem ersten Gesuch Anfang März sind gesamthaft etwas mehr als 350 Gesuche für sanitäts- und betreuungsdienstliche Leistungen sowie für Schutz- und Sicherheitsleistungen der Armee eingegangen. Von diesen hat die Armee mittlerweile gegen 150 erfüllt. Über 110 befinden sich aktuell in der Umsetzung. Rund 15 Gesuche werden derzeit geprüft und gegen 40 haben die Gesuchsteller wieder zurückgezogen. Bei den übrigen war die erforderliche Subsidiarität nicht gegeben und vielfach konnte ihnen mit zivilen Lösungen entsprochen werden.

Entlassung mit Bereitschaftsauflagen

Im Vergleich zu den Vorwochen ist die Anzahl Gesuche in den letzten Tagen nur noch leicht angestiegen. Das führt dazu, dass mit Blick auf die Lageentwicklung und den absehbaren Unterstützungsbedarf der Kantone zurzeit mehr Angehörige der Sanitätstruppen in Reserve bereitstehen, als voraussichtlich benötigt werden. Aus diesem Grund entlässt die Armee Teile der Sanitätstruppen mit Bereitschaftsauflagen aus dem Einsatz. Damit können diese Armeeangehörige wieder an ihren Arbeitsplatz und zu ihren Familien zurückkehren.

Die Entlassung erfolgt allerdings mit Bereitschaftsauflagen. Diese sehen vor, dass die Armeeangehörigen jederzeit innert 24 Stunden wieder zum Assistenzdienst einrücken, wenn sich die Lage verändert und zusätzliche begründete Gesuche der Kantone um Unterstützung eintreffen.

300 bis 400 Entlassungen in Absprache mit den Kantonen

Die Anzahl Entlassungen bewegt sich in der Grössenordnung von 300 bis 400 Armeeangehörigen. Zurzeit wird die Auslastung an jedem Einsatzort analysiert und die Situation zusammen mit den Kantonen und den Gesuchstellern beurteilt. Wo dies möglich ist, wird das Personal vor Ort reduziert. Die ersten Entlassungen sind bereits erfolgt oder erfolgen noch diese Woche.

Insgesamt stehen zurzeit rund 3800 Armeeangehörige für sanitätsdienstliche Leistungen zugunsten des zivilen Gesundheitswesens zur Verfügung. Rund 750 Armeeangehörige stehen für Schutz- und Sicherungsaufgaben zugunsten der Eidgenössischen Zollverwaltung und kantonaler Polizeikorps im Einsatz. Zusammen mit den Armeeangehörigen, die in Stäben arbeiten und weitere Basisleistungen zur Sicherstellung der permanenten Führungs- und Einsatzfähigkeit der Armee sicherstellen, sind somit gesamthaft rund 5000 Armeeangehörige im Assistenzdienst.


Adresse für Rückfragen

Daniel Reist
Armeesprecher
+41 79 353 10 56


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78792.html