Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken

Bern, 03.04.2020 - Der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz soll mit einer Steuerreform gestärkt werden. Ausserdem will der Bundesrat eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer schliessen. An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes eröffnet.

Der Bundesrat schlägt vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Damit können Konzerne ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse ihre Anleihen aus der Schweiz begeben. Technisch erfolgt diese Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip. Künftig wird also in der Regel eine Bank die neue Verrechnungssteuer erheben. Als Begleitmassnahme soll zudem die Umsatzabgabe auf inländische Anleihen aufgehoben werden.

Mit dem Wechsel aufs Zahlstellenprinzip wird gleichzeitig auch eine Sicherungslücke bei natürlichen Personen im Inland geschlossen und Erträge aus ausländischen Zinsanlagen der Verrechnungssteuer unterstellt.

Folgen der Reform

Die neue Verrechnungssteuer führt einmalig zu geschätzten Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Diese sind jedoch nicht budgetwirksam, da hierfür Rückstellungen bestehen.

Weiter ist beim aktuellen Zinsniveau mit wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzten 165 Millionen Franken zu rechnen (90 Prozent Bund, 10 Prozent Kantone). Statische Mehreinnahmen von geschätzten 35 Millionen Franken ergeben sich aufgrund der Schliessung der Sicherungslücke. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen führt zu geschätzten Mindereinnahmen von 50 Millionen Franken beim Bund. Bei sämtlichen Komponenten der statischen Aufkommenseffekte bestehen Unsicherheiten aufgrund der beschränkten Datenlage und dem ungewissen künftigen Zinsniveau.

Die Reform ermöglicht es, dass bisher im Ausland getätigte Anleihensemissionen aus der Schweiz heraus erfolgen. Es besteht zudem die Chance, dass die konzerninternen Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz stattfinden. Das stärkt den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz. Dynamisch betrachtet führt die Reform also zu Mehreinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, da sie mittel- und langfristig Impulse in der Wertschöpfung und der Beschäftigung im Finanzsektor auslöst. Es gibt deutliche Hinweise, dass die Reform ein in dynamischer Hinsicht sehr attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Selbst für den Bund, bei dem nahezu sämtliche statischen Mindereinnahmen anfallen, könnte die Reform nach etwa 5 Jahren selbstfinanzierend sein.


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