Bundesrat will direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ausarbeiten

Bern, 03.04.2020 - Der Bundesrat hat am 20. März 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus beschlossen, dass die Sammel- und Behandlungsfristen von eidgenössischen Volksbegehren stillstehen. Dies gilt auch für die bereits eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)». Der Bundesrat will die erforderlichen Arbeiten in der Verwaltung aber nicht aufschieben und hat das UVEK an seiner Sitzung vom 3. April 2020 beauftragt, einen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative zu erarbeiten. Dieser verfolgt das gleiche Ziel wie die Gletscher-Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050.

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Die Gletscher-Initiative verfolgt dasselbe Ziel wie der Bundesrat: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat bereits im Sommer 2019 festgelegt. Die Schweiz hat als verletzliches Alpenland ein ureigenes Interesse daran, den Klimawandel zu begrenzen. Als innovationsstarkes Land ist die Schweiz gleichzeitig in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen.

In verschiedenen Sektoren sind bereits Massnahmen in Kraft oder in Planung, die zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie zu einer höheren Energieeffizienz führen. Flankiert werden diese Anstrengungen durch einen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz. Die Aufnahme des Netto-Null Ziels in die Verfassung schafft aus Sicht des Bundesrates frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private und hilft, Investitionen in klimaverträgliche Bahnen zu lenken. 

Initiative geht punktuell zu weit

Die Gletscher-Initiative geht dem Bundesrat aber punktuell zu weit. Er will der Initiative deshalb einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Im Gegensatz zur Initiative möchte der Bundesrat kein explizites Verbot fossiler Energieträger in der Verfassung verankern. Damit will der Bundesrat dem Parlament und den Kantonen bei der Umsetzung des Netto-Null Ziels einen grösseren Spielraum geben.

Zudem will der Bundesrat im neuen Verfassungsartikel festhalten, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf. Für Schutz- und Rettungseinsätze von Armee, Polizei oder Rettungsdiensten soll bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgegriffen werden können. Ausserdem ist im Interesse des nationalen Zusammenhalts die besondere Situation in den Berg- und Randgebieten angemessen zu berücksichtigen.

Der Bundesrat will die erforderlichen Arbeiten auch in der schwierigen Lage aufgrund des neuen Coronavirus weiter vorantreiben. Er hat daher das UVEK an seiner Sitzung vom 3. April 2020 beauftragt, ihm im Spätsommer 2020 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.    


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