Bundesrat bekräftigt die Chancen eines nachhaltigen Finanzsektors für die Schweiz

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 erneut über die Nachhaltigkeit im Finanzsektor diskutiert. Er nahm von den Entwicklungen in diesem Bereich Kenntnis und beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu prüfen, ob hinsichtlich der Transparenz und Risikoanalyse regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat sieht grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz. Er will die Rahmenbedingungen schaffen, die es dem Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein.

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Aussprache vom 26. Juni 2019 über einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt und sie mit verschiedenen Abklärungen zu dieser Frage beauftragt. Die Arbeitsgruppe berät sich unter der Federführung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren Behörden wie dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auch mit den Akteuren der Finanzmarktbranche und den interessierten externen Gremien. Die Arbeitsgruppe hat unter anderem die Aufgabe, die Finanzmarktregulierung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu erörtern.

Ein allfälliger Handlungsbedarf muss den folgenden übergeordneten Zielen gerecht werden: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, namentlich Verbesserung seiner Fähigkeit, die Nachfrage für nachhaltige Finanzprodukte zu decken, sowie die Erreichung der Klimaziele. Entsprechend hat der Bundesrat das EFD jetzt beauftragt, die folgenden Punkte unter dem Aspekt der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen zu vertiefen: 1.  Pflicht zur systematischen Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen für Kunden, Eigner und Investoren; 2. Stärkung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten; 3. Berücksichtigung der Klima- und Umweltrisiken beziehungsweise deren Auswirkungen in allen Fragen, welche die Finanzmarktstabilität betreffen.

Die Politik des Bundesrates zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor orientiert sich am Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Handelns sowie des Primats marktwirtschaftlicher Ansätze. Diesen Grundsätzen wird auch bei der Prüfung der oben genannten Fragen Rechnung zu tragen sein. Im Frühjahr 2020 wird die Arbeitsgruppe ihre Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Aktionsplans der EU für einen nachhaltigen Finanzsektor auf den Schweizer Finanzplatz vorlegen und eine Bilanz der bisherigen Massnahmen des öffentlichen Sektors und der Finanzbranche ziehen.


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