Bundesrat beschliesst neun Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen

Bern, 21.08.2019 - Der Bundesrat hat das erste von zwei Massnahmenpaketen seines Kostendämpfungsprogramms für das Gesundheitswesen verabschiedet. An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat er neun Massnahmen beschlossen. Damit erhalten alle Akteure Instrumente, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr.

Eine wichtige Massnahme des ersten Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden, der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt. Denkbar sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen oder im Bereich der integrierten Versorgung.

Tarifverhandlungen besser strukturieren
Um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren, sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich schaffen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits. Heute kommt es bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern immer wieder zu Blockaden, weshalb veraltete Tarife nicht angepasst werden können. Zudem will der Bundesrat Leistungserbringer und Versicherer verpflichten, in gesamtschweizerischen Verträgen für einzelne medizinische Bereiche Massnahmen vorzusehen, um ein ungerechtfertigtes Mengen- und Kostenwachstum zu korrigieren. Damit soll erreicht werden, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.

Generikapreise senken
Mit einem Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel nimmt der Bundesrat die Pharmaunternehmen in die Pflicht: Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer als im Ausland. Mit dem Referenzpreissystem soll für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein maximaler Preis festgelegt werden. Von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nur noch dieser Referenzpreis vergütet. 
 
Bessere Rechnungskontrolle
Eine weitere Massnahme soll die Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten verbessern. Bisher erhielten sie insbesondere von vielen Spitälern keine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sollen die Leistungserbringer verpflichtet werden, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen.

Das Paket umfasst noch vier weitere Massnahmen. Diese betreffen Pauschalen im ambulanten Bereich, die Lieferung von Daten der Tarifpartner an den Bundesrat und die Kantonsregierungen, das Beschwerderecht bei der Spitalliste und die maximale Höhe der Bussen gegen Leistungserbringer im Falle von Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben. (Dazu: «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1: Übersicht»)

Einsparungen von mehreren Hundert Millionen jährlich
Ziel der vorliegenden Massnahmen ist es, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen und damit den Anstieg der Krankenkassenprämien zu begrenzen. Mit dem Referenzpreissystem können schätzungsweise zwischen 300 und 500 Millionen Franken jährlich eingespart werden. Mit den übrigen Massnahmen sind längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr möglich. Die finanziellen Auswirkungen hängen allerdings stark davon ab, wie die betroffenen Akteure die Massnahmen umsetzen.

Das Kostendämpfungsprogramm
Das im März 2018 verabschiedete Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats basiert auf einem Expertenbericht. Es besteht aus zwei Massnahmenpaketen. Im Zentrum des zweiten Pakets stehen die Zielvorgabe für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die Stärkung der koordinierten Versorgung. Es soll Anfang 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern haben in den letzten Jahren bereits mehrere Massnahmen in die Wege geleitet, die den Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen; etwa im Bereich der Arzneimittelkosten, des Ärztetarifs TARMED sowie der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Bei den Arzneimitteln hat die dreijährliche Überprüfung seit 2012 zu Einsparungen von 950 Millionen Franken geführt (2012-2014 600 Millionen, seit 2017 350 Millionen Franken). Die TARMED-Leistungen, die 2018 zulasten der OKP abgerechnet wurden, haben im Vergleich zum Vorjahr um rund 100 Millionen Franken abgenommen. Das zeigen die ersten Ergebnisse des Monitorings der TARMED-Anpassungen. Das Monitoring der MiGeL-Revision startet nächstes Jahr.


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