Der Bundesrat wartet den Ausgang der parlamentarischen Debatte ab, bevor er sich endgültig zum Globalen Migrationspakt äussert
Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Globale Migrationspakt der UNO den Interessen der Schweiz entspricht. Der Pakt bezweckt nämlich die Festlegung der Parameter für eine geordnete Migration, was zum Rückgang der irregulären Migration beitragen würde. Der Bundesrat will jedoch den Ausgang der parlamentarischen Debatte zum Pakt abwarten, bevor er endgültig dazu Stellung nimmt. Deshalb wird die Schweiz am 10. und 11. Dezember 2018 nicht an der Konferenz von Marrakesch teilnehmen, an der der Pakt formell verabschiedet werden soll.
Der Bundesrat hatte am 10. Oktober 2018 beschlossen, dem Globalen Migrationspakt mit einigen Vorbehalten zuzustimmen, da die Schweiz dessen Empfehlungen in ihrer Migrationspolitik bereits umsetzt. Er hatte im Einklang mit dem Gesetz entschieden, das Parlament zu diesem Dossier anzuhören.
An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Ablehnung der Motionen zu beantragen, mit denen das Parlament ihn aufgefordert hatte, ihm einen Bundesbeschluss vorzulegen, damit es über die Annahme bzw. die Ablehnung des Migrationspakts befinden kann. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser Entscheid unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der eidgenössischen Räte in seiner verfassungsmässigen Kompetenz liegt (Art. 184 Abs. 1 BV).
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