Allfällige Referendumsabstimmung über die STAF am 19. Mai 2019

Bern, 28.09.2018 - Eine allfällige Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; vormals Steuervorlage 17) soll voraussichtlich am 19. Mai 2019 stattfinden, das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat nach Prüfung möglicher früherer Abstimmungstermine an seiner Sitzung vom 28. September 2018 beschlossen.

Mit der Ansetzung einer allfälligen Referendumsabstimmung auf den 19. Mai 2019 können die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden. Intensiv geprüft hat der Bundesrat zuvor auch die Möglichkeit einer Vorverlegung des Abstimmungstermins auf den 10. Februar 2019. Die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen lassen eine solche Vorverlegung jedoch nicht zu. Eine ordnungsgemässe Durchführung der Volksabstimmung wäre nicht gewährleistet.

Daher hat sich der Bundesrat aus den erwähnten demokratiepolitischen Überlegungen für den Abstimmungstermin vom 19. Mai 2019 entschieden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung dieser Reform in den Kantonen können bereits nach der Schlussabstimmung im Parlament beginnen.


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