Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien

Bern, 15.08.2018 - Der Bundesrat hat am 15. August 2018 die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Saudi-Arabien verabschiedet. Für das Inkrafttreten muss es vom schweizerischen Parlament genehmigt werden und das nötige Genehmigungsverfahren in Saudi-Arabien durchlaufen.

Das DBA wurde am 18. Februar 2018 in Riad unterzeichnet und von den Kantonen und betroffenen Wirtschaftsverbänden begrüsst. Es ist das erste Abkommen zwischen den beiden Staaten zur Verhinderung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern.

Das Abkommen enthält vorteilhafte Regelungen zur internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen und weiteren Einkünften. Es setzt zudem mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt) um. Das DBA enthält weiter eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.


Adresse für Rückfragen

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch



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