Bundesrat lehnt eine Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen ab

Bern, 16.05.2018 - Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder soll nicht bis 2023 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 gegen den Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats ausgesprochen. Die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Die Kommission schlägt vor, das Impulsprogramm zum dritten Mal um vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in der Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten und läuft am 31. Januar 2019 aus. In 15 Jahren trug der Bund mit seinen Finanzhilfen zur Schaffung von insgesamt 57 383 neuen Betreuungsplätzen bei; 33 103 davon in Kindertagesstätten und 24 280 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung.

Der Bundesrat lehnt die Weiterführung des Programms ab

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats schlägt in ihrem Bericht vor, das Impulsprogramm erneut um vier Jahre zu verlängern und einen Finanzrahmen in der Höhe von 130 Millionen Franken festzulegen. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag in seiner Stellungnahme ab. Er erinnert daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt, während dem Bund lediglich eine subsidiäre Rolle zukommt und er bereits eine zweimalige Verlängerung des Impulsprogramms finanziert hat.

Der Bundesrat hat sich schon in seiner Stellungnahme zur letzten Verlängerung des Programms von 2014 in diesem Sinn geäussert und die Kantone und Gemeinden angeregt, ihren Handlungsspielraum dahingehend auszuschöpfen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre das Ziel des Programms, schweizweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen, erreicht wird. Das Anliegen der Kommission, das Impulsprogramm zu verlängern, zeigt, dass die Kantone und Gemeinden ihre Kompetenz noch nicht genügend ausgeschöpft haben. Deshalb fordert der Bundesrat diese auf, nun eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots zu sorgen. Der Bundesrat lehnt daher den Antrag der Kommission ab, das Programm um weitere vier Jahre zu verlängern.

Auf Initiative des Bundesrates hat das Parlament hingegen zwei neue Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Diese werden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Zum einen gewährt der Bund künftig Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.


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