Glyphosatrückstände in Lebensmitteln: Kein Gesundheitsrisiko für Konsumenten

Bern, 09.05.2018 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 den Bericht über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht geht zurück auf ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Ergebnisse der dazu erstellten Studie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) decken sich mit den Einschätzungen internationaler Gremien: Die Glyphosatrückstände in den untersuchten Lebensmitteln stellen kein Krebsrisiko dar. Aus gesundheitlicher Sicht besteht somit kein Handlungsbedarf.

In den vergangenen Jahren wurde Glyphosat durch mehrere internationale Expertengremien wie z.B. der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als „nicht krebserregend" eingestuft. Die internationale Agentur für Krebsforschung (lARC) ihrerseits stufte Glyphosat 2015 dagegen als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" ein. Das Gefährdungspotential wurde dabei jedoch unabhängig von der Dosis beurteilt.

Ganz grundsätzlich können durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Rückstände in die Lebensmittelkette gelangen. Entscheidend für eine Gesundheitsgefährdung ist die Konzentration der Rückstände. Glyphosat ist schweiz- wie auch weltweit das am häufigsten verwendete Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind in der Schweiz rund 70 Glyphosat-Produkte zugelassen. Um ein mögliches Gesundheitsrisiko in der Schweiz abzuklären, beauftragte der Bundesrat das BLV, einen Bericht über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz zu erstellen. Dies geschah im Rahmen des Postulats (15.4084) der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Ergebnisse der Studie geben Entwarnung
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 243 Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel erhoben und gemessen. Untersucht wurden in erster Linie Lebensmittel, in welchen Glyphosatrückstände zu erwarten sind wie z.B. Getreideprodukte oder Hülsenfrüchte.

Die Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel zeigen, dass 60% der Proben glyphosatfrei waren. Die restlichen Proben wiesen nur sehr geringe Konzentrationen auf, welche alle weit unter den geltenden Rückstandshöchstgehalten lagen und daher gesundheitlich unbedenklich sind. Erst beim täglichen Konsum von beispielsweise 72 kg Teigwaren, 655 kg Brot, 10 kg Kichererbsen oder 1600 Liter Wein pro Kopf wäre mit gesundheitsschädigenden Folgen durch Glyphosatrückstände zu rechnen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in der Schweiz die Behandlung mit Glyphosat kurz vor der Ernte nicht erlaubt. Wie erwartet waren daher Produkte aus schweizerischen Erzeugnissen weniger belastet. Wie die Studie gezeigt hat, waren insbesondere die gemessenen Werte für Getreideprodukte wie Teigwaren aus Hartweizen, welcher vorwiegend importiert wird, und Hülsenfrüchte-Produkte erhöht. Allerdings waren die Rückstände auch in diesen Lebensmitteln unter den geltenden Höchstgehalten und damit unbedenklich. 

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf 
Der Bundesrat sieht nach der Gesamtbeurteilung durch das BLV aus gesundheitlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. Die gemessenen Rückstände in Lebensmitteln sind so tief, dass mit keinem Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten zu rechnen ist. Gleichzeitig teilt der Bundesrat damit die Einschätzung der EU und weiterer internationaler Behörden. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Zulassung von Glyphosat Ende November 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.


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