Fortpflanzungsmedizin: Erleichterter Zugang zu Angaben über Samenspender
Bern, 2.3.2018 - Personen, die mit einer Samenspende gezeugt wurden, sollen einfacher Zugang zu Angaben über den Samenspender erhalten können. Insbesondere soll es künftig nicht mehr notwendig sein, dafür persönlich beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) vorzusprechen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung eröffnet.