Bundesrat verabschiedet Armeebotschaft 2018

Bern, 14.02.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 die Armeebotschaft 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei den Verpflichtungskrediten für insgesamt rund 2 Milliarden Franken setzt er drei Schwerpunkte: Er will erstens bestimmte Systeme der Luftwaffe modernisieren, zweitens die Ausrüstung der Truppe ergänzen und drittens die Infrastruktur für die Ausbildung ausbauen. Zudem beantragt der Bundesrat die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Systemen oder Teilen davon; dazu gehört rund die Hälfte der F5-Tiger-Kampfflugzeuge.

Mit den beantragten Verpflichtungskrediten soll der Bundesrat ermächtigt werden, Investitionen in Rüstung und in Immobilien der Armee zu tätigen. Die Kredite für 2053 Millionen Franken werden auf das Rüstungsprogramm (848 Millionen Franken), auf die Rahmenkredite für Armeematerial (742 Millionen Franken) und auf das Immobilienprogramm VBS (463 Millionen Franken) aufgeteilt. Mit dem Antrag zur Ausserdienststellung von Waffensystemen sollen zudem nicht mehr benötigte Systeme oder Teile davon ausser Dienst gestellt werden.

Systeme der Luftwaffe modernisieren

Im Bereich der Führung für die Luftwaffe wird unter anderem für das Luftraumüberwachungssystem Florako ein Werterhalt beantragt. Dabei geht es um die Sekundär- und die Primärradare (114 Millionen bzw. 16 Millionen Franken). Gleichzeitig soll die Flugfunk-Bodeninfrastruktur ersetzt werden (126 Millionen Franken). Beide Systeme leisten einen wesentlichen Beitrag für die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe. Weiter sollen zugunsten der Luftwaffe eine militärische Anlage saniert und besser geschützt (39 Millionen Franken) sowie die Halle 4 auf dem Flugplatz Payerne umgebaut werden (27 Millionen Franken).

Zudem ist der Werterhalt der Transporthelikopter Cougar notwendig, die für Material- und Truppentransporte eingesetzt werden. Während die Super Puma vor einigen Jahren werterhalten wurden, sollen auch die 20-jährigen Cougar modernisiert werden (168 Millionen Franken). Das ermöglicht eine Nutzung bis mindestens ins Jahr 2030.

Ausrüstung der Truppe ergänzen

Ein zweiter Schwerpunkt der Armeebotschaft 2018 betrifft das Ziel der Weiterentwicklung der Armee (WEA), die Truppe vollständig auszurüsten. Dazu soll die Armee unter anderem modern und in einem Umfang ausgerüstet werden, mit dem sie ihre Leistungen erbringen kann. Beantragt wird, die neue modulare Bekleidung und Ausrüstung zu beschaffen (377 Millionen Franken). Rund die Hälfte des Betrags ist für den ballistischen Körperschutz vorgesehen, das heisst zum Beispiel für Schutzwesten. Die Beschaffung der modularen Bekleidung und Ausrüstung war ursprünglich für die Armeebotschaft 2019 vorgesehen. Sie wird vorgezogen, weil der individuelle Schutz der Armeeangehörigen eine hohe Priorität hat und die Evaluation bereits weit fortgeschritten ist.

Ein Rahmenkredit für Nachbeschaffungen soll für weitere Ergänzungen der bestehenden Ausrüstung der Truppe eingesetzt werden (100 Millionen Franken), zum Beispiel für Sturm- und Scharfschützengewehre. Schliesslich wird wie im vergangenen Jahr je ein Rahmenkredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (420 Millionen Franken) sowie für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung vorgelegt (172 Millionen Franken).

Ausbildungsinfrastruktur ausbauen

Der dritte Schwerpunkt der Armeebotschaft 2018 betrifft die Infrastruktur für die Ausbildung. Mit der Umsetzung der WEA und dem Stationierungskonzept werden diverse Standorte geschlossen. Dies ist notwendig, um den Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig zu stabilisieren. An den verbleibenden Standorten soll die Nutzung konzentriert und optimiert werden. Mit dem vorliegenden Immobilienprogramm VBS soll die Ausbildungsinfrastruktur an drei Standorten ausgebaut werden: Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes Drognens (40 Millionen Franken), Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen a. A. (89 Millionen Franken) und Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur in Simplon (30 Millionen Franken).

Nicht mehr benötigte Systeme ausser Dienst stellen

Neben den Beschaffungen beantragt der Bundesrat erstmals die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen. Das revidierte Militärgesetz verpflichtet ihn neu zu diesem Schritt. Die Kosten der Ausserdienststellungen können weitgehend durch die erwarteten Liquidationserlöse gedeckt werden. Zudem sinkt der jährliche Betriebsaufwand um 5,5 Millionen Franken. Die Einsparungen sind notwendig, um Finanzmittel für Investitionen freizumachen.

Ausser Dienst gestellt und verkauft werden sollen die nicht mehr benötigten F5-Tiger-Kampfflugzeuge. Die verbleibenden 26 Flugzeuge sollen zur Entlastung der F/A-18 von Nebenaufgaben weiterhin eingesetzt werden, insbesondere für die Zieldarstellung im Training, für die Überwachung der Radioaktivität oder für die Patrouille Suisse. Diese Entlastung ist eine der Massnahmen, mit denen die Nutzungsdauer der F/A-18 bis 2030 verlängert wird.

Mit der Ausserdienststellung der Festungsartillerie sollen die verbleibenden Festungskanonen Bison und die 12-cm-Festungsminenwerfer mit der dazugehörigen Infrastruktur entweder veräussert oder ausgeräumt und verschlossen werden. Die Festungsartillerie stammt überwiegend aus der Zeit des Kalten Krieges. Sie war auf die damalige Bedrohung ausgerichtet. Mit der veränderten Bedrohungslage hat sie an militärischer Bedeutung verloren. Zudem basiert die Verteidigung heute auf mobilen Kräften. Schliesslich beantragt der Bundesrat auch eine Ausserdienststellung der nicht werterhaltenen Panzerhaubitzen und der Raupentransportwagen sowie der Panzerjäger.


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