Der Bundesrat verabschiedet den Bericht über systemrelevante Banken

Bern, 28.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 den Evaluationsbericht zu den systemrelevanten Banken verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass das Regulierungsmodell nicht grundlegend angepasst werden muss. Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen neu nicht nur für die beiden Grossbanken, sondern auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken bestehen.

Mit den bestehenden Regeln im Bankengesetz soll verhindert werden, dass systemrelevante Finanzinstitute im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Gemäss Artikel 52 Bankengesetz muss der Bundesrat im Abstand von zwei Jahren prüfen, ob diese Bestimmungen den internationalen Standards entsprechen und auf welche Art und Weise das Ausland diese Standards umgesetzt hat. Der erste solche Evaluationsbericht wurde am 18. Februar 2015 verabschiedet.

Im vorliegenden Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Schweizer Regulierungsansatz geeignet ist, das Risiko systemrelevanter Banken zu reduzieren. Insgesamt ist der Ansatz im internationalen Vergleich positiv zu beurteilen; es ist nicht notwendig, das Regulierungsmodell grundlegend anzupassen.

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich der Gone-concern-Kapitalanforderungen. Für die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS gelten bereits seit dem 1. Juli 2016 entsprechende Bestimmungen. Nun möchte der Bundesrat auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) Gone-concern-Kapitalanforderungen einführen. Diese sollen wie bei den Grossbanken die Going-concern-Kapitalanforderungen spiegeln, jedoch nur zu 40%. Mit diesem Vorschlag trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass diese Banken international weniger verflochten und damit weniger systemrelevant sind. Die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken unterscheiden sich in Bezug auf ihre Organisationsstruktur und Eigentumsverhältnisse. Diesen spezifischen Eigenheiten soll durch individuelle Behandlung und Flexibilität bei der Umsetzung der Massnahmen Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu den notwendigen rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten. Das EFD ist gehalten, die Finanzmarktaufsicht (FINMA), die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die betroffenen Banken in die Arbeiten einzubeziehen.

Systemrelevante Banken müssen über ausreichend Going-concern-Kapital verfügen, um ihre Dienstleistungen auch in einer Stresssituation ohne staatliche Hilfe respektive ohne Abwicklung oder Sanierung der Bank weiterführen zu können.

Going-concern-Kapitalanforderungen können nicht in jedem Fall verhindern, dass eine systemrelevante Bank saniert oder abgewickelt werden muss. Deshalb sollen solche Banken zusätzlich Gone-concern-Kapital halten. Dieses dient entweder dazu, um eine Bank zu sanieren. Das Kapital kann aber auch verwendet werden, um die systemrelevanten Funktionen einer Bank in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne öffentliche Mittel abzuwickeln.


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