Langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems

Bern, 28.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 entschieden, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen näher zu untersuchen. Die Arbeiten sollen bis Ende 2020 erledigt werden. Grundlage dazu ist das von der Studiengruppe Dienstpflichtsystem empfohlene «norwegische Modell».

Im Auftrag des Bundesrates hat eine Studiengruppe unter der Leitung von alt Nationalrat Arthur Loepfe das Dienstpflichtsystem integral untersucht. Ihr Fazit: Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, das Dienstpflichtsystem anzupassen. Der Bericht der Studiengruppe wurde am 6. Juli 2016 veröffentlicht. Der Bundesrat hat nun die öffentliche Diskussion des Berichts gewürdigt, die Grundfragen diskutiert und das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Studiengruppe empfiehlt das «norwegische Modell» zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Es sieht vor, die Militärdienst- und die Schutzdienstpflicht auf Schweizer Frauen auszudehnen. Dienst leisten sollen jedoch nur diejenigen, die in Armee und Zivilschutz tatsächlich benötigt werden. Frauen und Männer sollen also stellungspflichtig sein, aber nur ein Teil von ihnen soll persönlich Dienst leisten. Die Studiengruppe argumentiert, dass die Armee im gegenwärtigen Rahmen langfristig Schwierigkeiten haben werde, die erforderliche Zahl qualifizierter Dienstpflichtiger zu gewinnen, weil die Anforderungen steigen.

Der Bundesrat will, dass dies genauer analysiert wird. Bei der Dienstpflicht für Frauen handelt es sich um eine sicherheitspolitische und gesellschaftspolitische Frage, die tiefgreifender diskutiert werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich Frauen weiterhin freiwillig in Armee und Zivilschutz engagieren sollen. Dies soll gefördert werden.

Gezielte Massnahmen für personelle Alimentierung der Armee

Der Bundesrat erkennt einen Konflikt zwischen dem Ziel, dass Armee und Zivilschutz über die nötige Zahl an qualifizierten Dienstpflichtigen verfügen, und dem Ziel, dass möglichst viele Dienstpflichtige persönlich Dienst leisten sollen. Gemeint ist dabei nicht die Frage, wie viele Jahrgänge militär- bzw. schutzdienstpflichtig sein sollen. Es geht darum, ob anzustreben sei, dass die Quote der Dienstleistenden eines Jahrgangs möglichst hoch sein soll und dass Militärdiensttaugliche in jedem Fall gleich viele Diensttage zu leisten haben.

Der Bundesrat will in jedem Fall die personelle Alimentierung der Armee sicherstellen. Dazu haben das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung  Massnahmen ergriffen; weitere werden geprüft. Ziel ist es, die Tauglichkeitsquote zu stabilisieren, die Zahl der medizinischen Abgänge aus den Rekrutenschulen zu reduzieren und die Zahl der Wechsel aus der Armee in den Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule zu verringern. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Verfassungsrahmen kaum Spielraum, den Vollzug der Militärdienstpflicht zu flexibilisieren.

Modelle

Die Studiengruppe hat die Bandbreite der Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Dienstpflichtsystem mit vier Modellen dargestellt. Für alle Modelle ausser dem Modell «Status quo plus» müssten Artikel 59 und 61 der Bundesverfassung revidiert werden. Dazu besteht aus Sicht des Bundesrates vorderhand keine Veranlassung. Erst wenn dies Anpassung dieser Verfassungsbestimmungen ins Auge gefasst wird, sind weitere Arbeiten an den Modellen zweckdienlich. Vorerst sollen aus dem Modell «Status quo plus» einzelne, aber nicht alle Elemente umgesetzt werden. Das Modell «Sicherheitsdienstpflicht» ist in der vorliegenden Form nicht zweckmässig, das Modell «Allgemeine Dienstpflicht» kein tragfähiger Ansatz. Das «norwegische Modell» ist innovativ und zukunftsweisend.

Erfolgskontrolle und Analyse

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen aufzuzeigen. In dieser Analyse soll untersucht werden, wo Mangel herrscht, wie er sich entwickeln wird und ob er in Armee und Zivilschutz intern behoben werden kann oder struktureller Natur ist; das heisst, dass in Bildungslandschaft und Arbeitsmarkt genügend qualifizierte Personen vorhanden wären, aber aus der Teilmenge der militärdiensttauglichen Schweizer Männer zu wenig Dienstpflichtige mit den relevanten Qualifikationen zu gewinnen sind. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2020 erledigt werden. In derselben Analyse soll auch aufgezeigt werden, ob die Weiterentwicklung der Armee und die bereits getroffenen Massnahmen zur Verbesserung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz auf das Dienstpflichtsystem ausgewirkt haben werden.

Wehrpflichtersatzabgabe

Zu dem Vorschlag der Studiengruppe zur Wehrpflichtersatzabgabe hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Das Thema soll bei der laufenden Revision des entsprechenden Bundesgesetzes unter Federführung des Finanzdepartementes diskutiert werden.


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Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
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