Der Bundesrat bewilligt den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe in den Kantonen St.Gallen und Aargau für die Jahre 2017-2019

Bern, 28.06.2017 - An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat den Gesuchen der Kantone St.Gallen und Aargau stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 24. September 2017 für rund zwei Jahre. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.

Die Kantone St.Gallen und Aargau haben die elektronische Stimmabgabe ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten bereits während den Jahren 2010-2015 mit dem damaligen System des später aufgelösten Consortium Vote électronique angeboten. Nach Freiburg nehmen somit zwei weitere ehemalige Consortium-Kantone die Versuche mit E-Voting wieder auf.


Die Kantone St.Gallen und Aargau werden ab dem Urnengang vom 24. September 2017 ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten wieder die Möglichkeit bieten, elektronisch abzustimmen. Der Kanton St.Gallen zieht zudem bereits ab September 2017 fünf ausgewählte Inlandschweizer Pilotgemeinden in die Versuche mit ein. Die Kantone St.Gallen und Aargau haben sich in einem Ausschreibungsverfahren für das System des Kantons Genf (CHVote) entschieden, mit welchem aktuell auch die Kantone Bern, Luzern und Basel-Stadt zusammenarbeiten.


Ab dem Urnengang vom 24. September 2017 werden gesamthaft rund 102‘450 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können. Dazu kommen ca. 75‘100 Auslandschweizer Stimmberechtigte in den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Neuenburg und Genf .


Adresse für Rückfragen

René Lenzin
Stv. Leiter Sektion Kommunikation BK
Tel. 058 462 54 93, rene.lenzin@bk.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-67316.html