Bürgschaften bei Hochseeschiffen: Verkaufsverträge unterschrieben, Botschaft Nachtragskredit verabschiedet

Bern, 18.05.2017 - Der Bundesrat hat am 16. Mai 2017 eine Botschaft über einen Nachtragskredit über 215 Millionen Franken verabschiedet und den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte zugestellt. Am 18. und 19. Mai 2017 informiert der Vorsteher des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Finanzkommission von National- und Ständerat. Mit dem Nachtragskredit wird der voraussichtliche Schaden des Bundes infolge Bürgschaftsziehungen bei den zwölf Schiffen der SCL- und der SCT-Gruppe sowie eines früher zur SCL-Gruppe gehörenden Schiffes abgedeckt. Für erstere sind diese Woche Verkaufsverträge unterschrieben worden. Für das früher zur SCL-Gruppe gehörende Schiff zeichnet sich eine Lösung ab.

Die Hochseeschifffahrt befindet sich weltweit in einer tiefgreifenden Krise. Wie das WBF am 27. Januar 2017 mitteilte, hatte es gemeinsam mit der Eidg. Finanzverwaltung EFV seit Mitte 2015 versucht, Schaden für den Bund infolge Bürgschaftsziehungen zu vermeiden oder zu minimieren. Die Investoren- und Käufersuche des Reeders wurde ab Herbst 2016 durch den Bund begleitet. Unter Berücksichtigung der Verkaufserlöse beantragt der Bundesrat einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken. Bereits im Mai 2016 hatte der WBF-Vorsteher die Eidg. Finanzkontrolle EFK mit einer Administrativuntersuchung zur Vergabe und Begleitung von Bürgschaften durch das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung BWL beauftragt. Der daraus resultierende Massnahmenplan wird derzeit umgesetzt und grösstenteils bis Mitte Jahr abgeschlossen.

Weltweite Krise der Hochseeschifffahrt
Der Bund gewährt seit 1959 im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes Bürgschaften an Reedereien in der Hochseeschifffahrt. Dies dient dazu, in einem Krisenfall Hochseeschiffe in den Dienst der wirtschaftlichen Landesversorgung zu stellen und damit die Versorgung zu sichern. Ab 2002 betrug der Rahmenkredit 600 Millionen Franken; 2008 wurde er auf 1.1 Milliarden Franken erhöht. Aus diesem Kredit hat der Bund Bürgschaften vergeben, welche sich heute auf rund 770 Millionen Franken belaufen.

Seit 2008 befindet sich die Hochseeschifffahrt weltweit in einer tiefgreifenden Krise. Ausländische Reedereien und Banken erlitten deshalb Milliardenverluste. Ende Januar 2017 hat das WBF die Öffentlichkeit über die Krise von Schweizer Reedereien in der Hochseeschifffahrt informiert und die Risiken von Bürgschaftsziehungen als hoch eingestuft.

Schwieriger und verlustreicher Verkaufsprozess der SCL- und SCT-Schiffe
Die Probleme betreffen die SCL- und SCT-Gruppe mit zwölf Schiffen. Trotz Sanierungsvorgaben des Bundes gelang es der Reederei nicht, bis im Herbst 2016 eine wirtschaftlich tragfähige Investorenlösung abzuschliessen oder einen Käufer zu finden. Der Verkauf der Schiffe mit Inkaufnahme eines hohen Verlustes für den Bund als Bürgen erwies sich immer klarer als der einzig gangbare Weg.

Der ab November 2016 vom Bund unterstützte Verkauf der Schiffe bzw. die Umsetzung einer tragfähigen Investorenlösung, allenfalls mit Besserungsschein, verlief zäh. Der Prozess zeigte die Grenzen und Schwierigkeiten des Bundes, in seiner Rolle als Bürge den Verkaufsprozess zu beeinflussen.

Diese Woche wurden für die SCL- und SCT-Schiffe verbindliche Verkaufsverträge unterschrieben, die in den nächsten drei Monaten umgesetzt werden. Über die Details der Verkäufe – beispielsweise die Käufer – kann der Bund nicht informieren.

Im Rahmen des oben beschriebenen Prozesses zeigte sich, dass auch ein 2011 von der SCL an einen Investor verkauftes Schiff nicht mehr wirtschaftlich tragbar betrieben werden kann. Auch bei diesem Schiff zeichnet sich eine Lösung ab. Diese wird ebenfalls zu einem Verlust für den Bund führen, der entsprechend in den Nachtragskredit integriert wurde.

Die dreizehn betroffenen Schiffe waren mit Bürgschaften des Bundes in der Höhe von insgesamt 254 Millionen Franken versehen. Dies entspricht jedoch nicht dem zu erwartenden Verlust für den Bund. Dazu kommen in den vergangenen Monaten von einer Bank geleistete Überbrückungsfinanzierungen sowie weitere, namentlich maritime Verbindlichkeiten für die Ermöglichung eines lastenfreien Verkaufs der Schiffe. Abzuziehen sind der Verkaufserlös der Schiffe und bereits erfolgte Amortisationen. Der geschätzte maximale Gesamtausfall für den Bund beläuft sich inklusive einer namhaften Sicherheitsmarge auf 215 Millionen Franken.

Keine Erneuerung des Bürgschaftsrahmenkredits
Der Bundesrat verzichtete im Dezember 2016 darauf, dem Parlament eine Erneuerung des Mitte 2017 auslaufenden Bürgschaftsrahmenkredits zu beantragen. Dies aufgrund der hohen Risiken bei Bürgschaften zur Finanzierung von Hochseeschiffen, der gesunkenen Bedeutung der Hochseeschifffahrt für die Landesversorgung und der auch nach dem jetzigen Verkauf von Schiffen grossen Schweizer Hochseeflotte.

Neben der globalen Krise der Hochseeschifffahrt haben Vergabepraxis und Begleitung der Bürgschaften durch das BWL das Schadensrisiko des Bundes erhöht. Eine im Mai 2016 vom WBF-Vorsteher in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung der EFK bestätigte im Oktober 2016 bedeutende Schwachstellen. Das Departement ist diese Schwachstellen zusammen mit dem Amt durch einen Massnahmenplan Ende 2016 konsequent angegangen. Die Umsetzung wird im Sommer 2017 grösstenteils abgeschlossen sein.

Laufende Information der zuständigen Gremien
Bundesrat, EFK und die Finanzdelegation der Eidg. Räte (FinDel) sind bisher laufend und transparent über die Situation und die Entwicklungen informiert worden; dies wird weiterhin der Fall sein.


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