Abstimmungsvorlagen für den 24. September 2017

Bern, 12.04.2017 - Der Bundesrat hat entschieden, am 24. September 2017 drei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Bei einer Vorlage ist noch offen, ob das Referendum zustande kommen wird und ob sie damit tatsächlich zur Abstimmung gelangt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2017 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 24. September 2017 zur Abstimmung zu bringen:

  1. Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
    (BBl 2017 2383);

  2. Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2017 2381);

  3. Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020
    (BBl 2017 2393).

Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen diese Vorlage ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab.

Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren: https://www.bk.admin.ch/aktuell/media/index.html?lang=de

 


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