Open Source in der Bundesverwaltung: Bundesrat nimmt Standortbestimmung vor

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 zwei Berichte zum Thema Open-Source-Software (OSS) verabschiedet. In Erfüllung des Postulats 14.3532 von Nationalrätin Edith Graf-Litscher und des Postulats 14.4275 von Nationalrat Balthasar Glättli nahm der Bundesrat eine Standortbestimmung zur OSS-Strategie vor und prüfte, ob eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) notwendig ist.

Der Bericht zur Beantwortung des Postulats von Nationalrätin Graf-Litscher «Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick» liefert einen Überblick zum heutigen Einsatz von OSS in der Bundesverwaltung sowie einen Ausblick auf die weiteren notwendigen Schritte. Der Bericht zeigt auf, dass OSS heute in richtigem Ausmass eingesetzt wird. Grundlage für den Entscheid, ob in der Bundesverwaltung Open-Source-Software oder lizenzierte Software eingesetzt wird, ist die Betrachtung der Gesamtkosten einer Informatikanwendung über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Dies verlangt die bestehende «OSS-Strategie in der Bundesverwaltung» aus dem Jahr 2005. Damit wie in der OSS-Strategie angestrebt die Gleichbehandlung von OSS und lizenzierter Software sichergestellt ist, wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesverwaltung entsprechend angepasst und Richtlinien für die Beschaffungsstellen erstellt. Um die «OSS-Strategie in der Bundesverwaltung» den heutigen Gegebenheiten anzupassen, hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, diese bis spätestens 2018 zu überarbeiten.

Das Postulat von Nationalrat Glättli «Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?» fordert eine Prüfung, ob das FHG ergänzt werden muss, um die Freigabe von Quellcodes durch den Bund explizit zu erlauben. Der Bericht zeigt auf, dass in der Bundesverwaltung der Bedarf, OSS freizugeben, als gering eingeschätzt wird. Für den entgeltlichen Vertrieb von OSS existiert mit Artikel 41 f. FHG bereits eine genügende rechtliche Grundlage. Ob die unentgeltliche Freigabe von OSS gesetzlich geregelt werden muss, ist jedoch unklar. Der Bundesrat hat deshalb dem EFD und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, die verbleibenden offenen Rechtsfragen gemeinsam abzuklären und basierend darauf die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Damit soll eine einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesverwaltung gewährleistet werden.


Adresse für Rückfragen

Roland Meier, Mediensprecher EFD
Tel. 058 462 60 86, roland.meier@gs-efd.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-66081.html