Postgesetzgebung hat sich bewährt – Verbesserungspotenzial erkannt

Bern, 11.01.2017 - Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist sichergestellt, der Wettbewerb stabil: Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat am 11. Januar 2017 in seinem Evaluationsbericht zur Postgesetzgebung. Die rechtlichen Grundlagen haben sich mehrheitlich bewährt, punktuell bietet sich aber eine Anpassung an.

Seit 2012 ist die neue Postgesetzgebung in Kraft. Diese verpflichtet den Bundesrat, alle vier Jahre die Wirksamkeit des Gesetzes zu beurteilen und dem Parlament falls erforderlich Anpassungen vorzuschlagen. Im Zentrum der erstmals durchgeführten Evaluation steht die Frage, ob die Zielsetzungen des Postgesetzes erreicht werden: Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen und gute Rahmenbedingungen für einen wirksamen Wettbewerb. Der Bundesrat hat auch geprüft, ob seit der Inkraftsetzung wesentliche gesellschaftliche, wirtschaftliche oder technologische Entwicklungen stattgefunden haben, die eine Anpassung erfordern. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Verbände und Branchenvertreter sowie Behörden zu ihren Erfahrungen mit der aktuellen Postgesetzgebung befragt.

Grundversorgung gewährleistet, Digitalisierung als Herausforderung

Der Bundesrat kommt in seinem Evaluationsbericht zum Schluss, dass die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen sichergestellt und von der Post eigenwirtschaftlich erbracht wird. Der digitale Wandel verändert aber die Kundenbedürfnisse. Auf der einen Seite sinken die Briefmengen seit Jahren kontinuierlich, auf der anderen Seite steigen die Sendevolumen im Paketmarkt infolge des boomenden E-Commerce. Gleichzeitig wachsen die Erwartungen an eine kundengerechte Zustellung. Die Poststellen werden immer weniger frequentiert. Damit die Grundversorgung auch langfristig gesichert bleibt, muss sich die Post diesen Herausforderungen stellen. Es braucht beispielsweise eine vorausschauende Ausgestaltung des künftigen Poststellennetzes. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass entsprechende Massnahmen in Bevölkerung und Wirtschaft auf Widerstand stossen können. Er wird deshalb die Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Grundversorgung untersuchen.

Wettbewerb fördern und Konsumentenschutz verbessern

Der Bundesrat stellt fest, dass im Schweizer Paketmarkt mehrere Postunternehmen aktiv sind, wobei die Schweizerische Post weiterhin Marktführerin ist. Der Wettbewerbsdruck ist hoch. Im Briefmarkt stellt hingegen seit 2009 nur eine alternative Postdienstanbieterin ebenfalls regelmässig Briefe in verschiedene Gebiete zu und hat bislang eine Abdeckung von rund 73% aller Haushalte erreicht. Der Bundesrat will den Wettbewerb im Postmarkt weiter fördern und für gleich lange Spiesse für alle Postdienstanbieterinnen sorgen. Dies könnte beispielsweise mit klareren Regeln für den Zugang zu den Postfachanlagen und nicht frei zugänglichen Hausbriefkästen erreicht werden.

Um den Konsumentenschutz zu verbessern, bietet sich an, die Stellung der Empfängerinnen und Empfänger von Sendungen gegenüber den Postdienstanbieterinnen zu stärken, indem ihnen analog zu den Absenderinnen und Absendern der Weg vor die Schlichtungsstelle Ombud-PostCom zugänglich gemacht wird.

Der Bundesrat wird nach der parlamentarischen Beratung das weitere Vorgehen bestimmen und die Eckpunkte einer Teilrevision des Postgesetzes ausarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle,
+41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-65200.html