Derzeit keine Änderung des Sprachengesetzes

Bern, 16.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes Kenntnis genommen. Angesichts der Entscheide der letzten Monate auf kantonaler Ebene sind für ihn die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene zurzeit nicht gegeben. Er beauftragt das Eidgenössische Department des Innern, gemeinsam mit den Kantonen die Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen.

Der Bundesrat will die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule stärken und die Harmonisierung sicherstellen. Am 6. Juli 2016 eröffnete er zu diesem Zweck die Vernehmlassung zu einer Änderung des Sprachengesetzes. In ihren Antworten betonen alle Teilnehmenden die hohe Bedeutung des Sprachenunterrichts. Sie anerkennen sowohl die sprachenpolitische Verantwortung des Bundes für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften als auch das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung für eine erleichterte Mobilität im Land.

Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien teilen weitgehend die Einschätzung des Bundesrates, wonach der Bund durch die Bundesverfassung ermächtigt und verpflichtet ist, gesetzgeberisch tätig zu werden, sollten die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen. Sie sind aber der Ansicht, dass ein Eingreifen des Bundes zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun ist. Einzelne Kantone und Parteien lehnen eine Änderung des Sprachengesetzes aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Andere Kantone - namentlich aus der lateinischen Schweiz - sind der Meinung, dass der Bund rasch und entschieden eingreifen muss, falls die gemeinsam beschlossene Sprachenstrategie durch einen Kanton in Frage gestellt werden sollte. Diverse Verbände - insbesondere Lehrerverbände - befürworten schliesslich eine Intervention des Bundes zum jetzigen Zeitpunkt.

Der Bundesrat sieht sich durch die Resultate der Vernehmlassung in seiner Haltung zum Sprachenunterricht bestätigt. Er betont, dass weiterhin alles unternommen werden muss, um die Harmonisierung des Sprachenunterrichts beizubehalten und weiter auszubauen. Die Voraussetzungen für eine Regelung durch den Bund sind aber zurzeit nicht gegeben, insbesondere angesichts der Entscheide der letzten Monate auf kantonaler Ebene.

Die Voraussetzungen sollen dann neu geprüft werden, wenn ein Kanton entscheidend von der Sprachenstrategie von 2004 abweicht, etwa indem er beschliesst, eine zweite Landessprache nicht durchgehend ab der Primarstufe und bis zum Ende der obligatorischen Schule zu unterrichten. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Department des Innern (EDI) beauftragt, in einem solchen Fall mit der Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Situation neu zu beurteilen. Das EDI und die EDK treffen sich spätestens im zweiten Semester 2017 erneut, um die Entwicklungen zu besprechen.


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