Bundesrat will regionalen Personenverkehr mit vier Milliarden Franken unterstützen

Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat will 2018 bis 2021 insgesamt knapp vier Milliarden Franken für S-Bahn-Angebote, Regionalzüge, regionale Buslinien und weitere Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV) einsetzen. Er hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Der regionale Personenverkehr (RPV) wird von den Passagieren rege genutzt: Die Nachfrage stieg seit 2007 um jeweils 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Um den weiter steigenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen, will der Bundesrat für die Jahre 2018 bis 2021 die Beiträge des Bundes weiter erhöhen. Dadurch wird die Inbetriebnahme neuer Angebote möglich, zu denen beispielsweise die Linie Mendrisio-Varese und neue Elemente der S-Bahn im Aargau, Waadtland, in Zürich oder in der Ostschweiz gehören. Ebenso wird die Voraussetzung für eine weitere Modernisierung des Rollmaterials im RPV geschaffen.

Mit der im Verpflichtungskredit festgelegten Wachstumsrate übernimmt der Bund einen wichtigen Teil der Mehrkosten, die 2018 bis 2021 im RPV erwartet werden. Die restlichen Kosten sollen durch Effizienzsteigerungen bei den Bahn- und Busunternehmen, von den Passagieren sowie durch die Kantone aufgefangen werden. Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Kundinnen und Kunden mit Billettpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt. Heute bezahlen die Reisenden im RPV durchschnittlich rund 50 Prozent der Kosten. Die anderen 50 Prozent werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen.

Kredit trotz Forderungen nicht erhöht

Mit dem Verpflichtungskredit 2018 bis 2021 werden die Gelder für den RPV erstmals für eine Vierjahres-Periode festgelegt. Dies erhöht die Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bisher waren die Kredite jeweils jährlich festgelegt worden. Insgesamt beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit für die Jahre 2018 bis 2021 auf 3,96 Milliarden Franken. Definitiv über die Freigabe der einzelnen Jahreskredite entscheidet das Parlament im Rahmen des Budgetprozesses, allenfalls unter Inkaufnahme der Bezahlung von Verzugszinsen.

In der Vernehmlassung waren insgesamt 77 Stellungnahmen eingegangen. Dabei forderten breite Kreise einen höheren Beitrag des Bundes. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament dennoch eine Botschaft, die das gleiche finanzielle Volumen aufweist wie die Vernehmlassungsvorlage. Mit dem vorgesehenen Wachstum von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr weist der RPV-Kredit eine der höchsten Steigerungen aller Bundesaufgaben auf. Die finanzielle Lage des Bundes lässt keine weitere Erhöhung zu.

Weil die Kosten des Qualitätsmesssystems im RPV von 2,6 Millionen Franken jährlich ebenfalls vom Bund zu bezahlen sind, belaufen sich die effektiven Kosten des Bundes für den RPV in der Vierjahresperiode auf 3,97 Milliarden Franken.

Neuordnung aufgegleist

Mittelfristig soll der RPV neu gesteuert und finanziert werden. Der Bundesrat erteilte dem UVEK im Juni 2016 den Auftrag, einen Entwurf für eine Reform des RPV auszuarbeiten, der bis spätestens Ende 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Der Bund bezieht die Kantone als Mitbesteller des RPV bei den Arbeiten als gleichberechtigte Partner ein. Auch die Transportunternehmen werden eingebunden.


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