Neu auch mit Fachmaturität und Ergänzungsprüfung an die Universität

Bern, 09.11.2016 - Ab dem kommenden Jahr können auch die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung („Passerellen-Prüfung“) an einer universitären Hochschule studieren. Diese Möglichkeit bestand bislang bereits für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität. Der Bundesrat hat am 9. November 2016 eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Die Kantone haben der hierfür ebenfalls notwendigen Anpassung des interkantonalen Rechts am 27. Oktober 2016 an der EDK-Plenarversammlung zugestimmt.

Bund und Kantone sind gemeinsam für die Anerkennung der gymnasialen Maturitätsausweise zuständig. 2003 haben sie die gesetzlichen Grundlagen für eine Ergänzungsprüfung geschaffen, die den Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses den Zugang zu den universitären Hochschulen ermöglicht. Die entsprechenden Erlasse wurden nun revidiert und ihr Geltungsbereich auch auf die Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmaturitätszeugnisses ausgedehnt. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung seiner Verordnung am 9. November 2016 beschlossen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat einer analogen Revision des EDK-Reglements am 27. Oktober 2016 im Rahmen ihrer Jahresversammlung zugestimmt.

Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität, die ein Studium an einer universitären Hochschule aufnehmen wollen, mussten bis jetzt die gymnasiale Maturität nachholen bzw. die letzten beiden Jahre der gymnasialen Ausbildung absolvieren. Auf Antrag der EDK wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der EDK-Fachkonferenz SMAK (Schweizerische Mittelschulämterkonferenz), der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren schweizerischer Fachmittelschulen (KFMS), von swissuniversities und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt, die notwendigen Rechtsänderungen vorzuschlagen, um den Zugang zur Ergänzungsprüfung auch für Inhaberinnen und Inhaber einer gesamtschweizerisch von der EDK anerkannten Fachmaturität zu öffnen.

Eine bestandene Ergänzungsprüfung soll damit, wie bei Berufsmaturandinnen und
-maturanden, feststellen, dass Fachmaturandinnen und Fachmaturanden ebenfalls über die entsprechenden Kompetenzen zur Aufnahme eines Studiums an einer universitären Hochschule verfügen. Mit der Änderung der Verordnung bzw. des Reglements gilt die bestandene Ergänzungsprüfung zusammen mit dem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis als einer schweizerischen oder schweizerisch anerkannten gymnasialen Matura gleichwertiger Abschluss.

Eine Anhörung aller interessierten Kreise war im Frühling vom SBFI und von der EDK gemeinsam durchgeführt worden.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Dominik Noser, Leiter Ressort Schweizerische Maturitätsprüfungen,
Tel. +41 58 462 74 85, dominik.noser@sbfi.admin.ch

EDK: Martin Leuenberger, Leiter Koordinationsbereich Sekundarstufe II und Berufsbildung beim Generalsekretariat der EDK,
Tel. +41 31 309 51 65, leuenberger@edk.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-64438.html