Bundesrat für Annahme der Unternehmenssteuerreform III

Bern, 27.10.2016 - Bundesrat Ueli Maurer hat am 27. Oktober 2016 an einer Medienkonferenz die Argumente des Bundesrates zugunsten einer Annahme der Unternehmenssteuerreform III dargelegt. Mit der Vorlage, über welche am 12. Februar 2017 abgestimmt wird, werden zum einen international nicht mehr akzeptierte Sonderregelungen für Statusgesellschaften im Unternehmenssteuerrecht abgeschafft. Gleichzeitig stellt die Reform neue steuerliche Massnahmen bereit, um einen Wegzug der bisher privilegierten Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Zudem wird den Kantonen der erforderliche finanzpolitische Spielraum verschafft, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten können.

Ziel der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist es, die Schweiz als attraktiven Standort zu erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems zu stärken und das künftige Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sicherzustellen. Würde die Schweiz nur die international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerstatus abschaffen, ohne neue Massnahmen einzuführen, wäre mit dem Verlust von Arbeitsplätzen sowie von Steuereinnahmen für die Gemeinwesen zu rechnen. Die kantonalen Statusgesellschaften beschäftigen derzeit rund 150‘000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Auf Kantons- und Gemeindeebene tragen sie 20 Prozent zu den Steuereinnahmen bei. Auf Bundesebene beträgt ihr Anteil an den Gewinnsteuern fast 50 Prozent. Zudem tätigen sie beinahe die Hälfte aller Forschungsausgaben.

Innovationsförderung im Vordergrund

Zusammen mit dem Bundesrat empfiehlt auch das Parlament die USR III zur Annahme. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 139:55 Stimmen gutgeheissen, der Ständerat mit 29:10 Stimmen. Die Reform wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet. An der Medienkonferenz mit Bundesrat Ueli Maurer vertraten Präsident Charles Juillard, Finanzdirektor des Kantons Jura, sowie Vizepräsidentin Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, den befürwortenden Standpunkt der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zur USR III.

Bei den steuerrechtlichen Massnahmen, die mit der USR III eingeführt werden, steht die Innovationsförderung im Vordergrund. So dient die Patentbox dazu, dass Erträge aus Patenten tiefer besteuert werden. Für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sieht die Reform vor, dass ein Abzug getätigt werden kann, der über die tatsächlichen Kosten hinausgeht. Damit wird ein Anreiz geschaffen, wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze, die mit diesen Tätigkeiten verbundenen sind, in der Schweiz zu halten bzw. neu anzusiedeln. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer soll die Schweiz zudem weiterhin bei der konzerninternen Finanzierung wettbewerbsfähig bleiben.

Finanzpolitischer Spielraum für Kantone

Die neuen Sonderregelungen der USR III können die bisherigen Steuervorteile der Statusgesellschaften nur zum Teil aufwiegen. Angesichts des unverändert intensiven internationalen Steuerwettbewerbs beabsichtigen viele Kantone deshalb, ihre Gewinnsteuern zu senken, um ihre steuerliche Attraktivität zu erhalten. Von dieser Massnahme werden sämtliche Unternehmen profitieren, namentlich auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Der Bund will sich an den finanziellen Lasten dieser Gewinnsteuersenkungen beteiligen, da er seinerseits vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit profitiert. Hierfür ist vorgesehen, dass der Kantonsanteil an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer von 17,0 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht wird. Auch wird der Finanzausgleich an die neuen steuerrechtlichen Gegebenheiten angepasst, so dass grosse Verwerfungen unter den Kantonen vermieden werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der Reform hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art der Umsetzung durch die Kantone, die Verhaltensanpassungen der Unternehmen sowie die steuerrechtlichen Entwicklungen in anderen Staaten. Diese dynamischen Effekte lassen sich im Voraus nicht prognostizieren. Blendet man diese Faktoren aus, belastet die Reform den Bundeshaushalt mit rund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr. Der Betrag geht an die Kantone und verschafft diesen finanzpolitischen Handlungsspielraum für allfällige Gewinnsteuersenkungen. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital kommen weitere Mindereinnahmen hinzu, deren Höhe vom angewendeten Zinssatz abhängt.

Insgesamt führt die Reform dazu, dass die Schweiz ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt und jeder Kanton seine Steuerpolitik auf seine wirtschaftspolitische und finanzielle Situation zuschneiden kann. Sie verhindert die Abwanderung der bisherigen Statusgesellschaften und damit potentielle Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von über 5 Milliarden Franken. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, dass über den Zuzug von neuen Unternehmensaktivitäten oder ganzen Gesellschaften neues Steuersubstrat erschlossen werden kann und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.


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