Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache

Bern, 12.10.2016 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache eröffnet. Diese bildet die Grundlage für einen erweiterten europäischen Aussengrenzschutz, der durch die Grenzschutzagentur Frontex und die nationalen Grenzschutzbehörden sichergestellt werden soll.

Im vergangenen Jahr war die EU mit schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen, die zwischen Januar und November 2015 die Grenzen illegal überschritten haben, an ihren Aussengrenzen einem aussergewöhnlichen Migrationsdruck ausgesetzt. Aufgrund der daraus resultierenden Sekundärmigration im Schengen-Raum sahen sich mehrere Schengen-Staaten veranlasst, an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Der Schengen-Raum als Raum ohne Binnengrenzen kann folglich nur dann dauerhaft aufrechterhalten werden, wenn seine Aussengrenzen wirksamer gesichert und geschützt werden.

Erweiterter und gestärkter Grenzschutz

Deshalb entschied die EU, den europäischen Grenzschutz zur erweitern und zu stärken. Der neue Grenzschutz wird sich aus der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Grenzschutzagentur Frontex) und den für die Grenzverwaltung zuständigen Behörden der einzelnen Schengen-Staaten zusammensetzen. Übergeordnete Aufgabe ist es, das integrierte europäische Grenzmanagement gemäss dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Schengen-Staaten weiterhin in erster Linie für die Verwaltung ihrer jeweiligen Aussengrenzen verantwortlich bleiben.   

Soforteinsätze in Krisensituationen

Der Grenzschutzagentur Frontex wird eine rasch einsetzbare Reserve von Grenzwachtexperten (Soforteinsatzpool) samt technischer Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Wenn die Schengen-Aussengrenzen eines Mitgliedstaates unter Druck geraten, zum Beispiel durch unverhältnismässig starken Migrationsdruck oder grenzübergreifende Kriminalität, können die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke vorübergehend entsandt werden. Dies entweder auf Anfrage eines Schengen-Staates oder durch einen Beschluss des Rates.

Wenn der betreffende Schengen-Staat dem Beschluss des Rates nicht Folge leistet, können andere Schengen-Staaten beschliessen, an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen.

Rückführung

Die Grenzschutzagentur Frontex wird eine grössere Verantwortung bei der Rückführung von Migranten in ihre Herkunftsstaaten übernehmen. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die Schengen-Staaten durch die Finanzierung von Sammelflügen oder durch die Organisation eigener Rückführungsaktionen aus ersuchenden Schengen-Staaten zu unterstützen.

Für die Umsetzung der Verordnung in der Schweiz ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), namentlich das Grenzwachtkorps (GWK) zuständig, das bereits die nationale Kontaktstelle für Frontex unterhält.


Adresse für Rückfragen

David Marquis, Kommunikation Eidgenössische
Zollverwaltung EZV, Tel. 058 462 67 43, david.marquis@ezv.admin.ch



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Der Bundesrat
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