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Veröffentlicht am 29. Juni 2016

Rechte der Menschen mit Behinderungen: Erster Bericht der Schweiz an die UNO

Bern, 29.6.2016 - Die Rechtslage in der Schweiz berücksichtigt weitgehend die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies hält der Bundesrat im ersten Staatenbericht der Schweiz an die UNO fest. Ziel des Bundesrats ist es, die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern.