Bundesrat empfiehlt Ablehnung der "Hornkuh-Initiative"

Bern, 22.06.2016 - Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ aus. Er hat Verständnis für das Anliegen der Initianten und anerkennt den höheren Aufwand für die Haltung von Tieren mit Hörnern. Er will trotzdem keine neuen Direktzahlungen einführen, weil damit andere Aspekte des Tierwohls - wie beispielsweise die Auslaufhaltung - beeinträchtigt werden könnten.

Die Hornkuh-Initiative fordert eine Ergänzung in der Bundesverfassung, damit Halterinnen und Halter von horntragenden erwachsenen Rindern und Ziegen finanziell unterstützt werden können. Gemäss geltender Tierschutzgesetzgebung dürfen Tiere nur unter Schmerzausschaltung enthornt werden. Dass heute mehr Tiere enthornt werden als früher ist eine direkte Folge der vermehrten Laufstall- und Auslaufhaltung, die ihrerseits wesentlich zur Steigerung des Tierwohls beigetragen hat.

Der Bundesrat anerkennt zwar, dass der finanzielle Aufwand für die Haltung von horntragenden Tieren grösser ist. Er erachtet jedoch die spezifische Förderung von hörnertragenden Tieren nicht als zielführend: Einerseits besteht keine Gewähr dafür, dass durch die Hornbeiträge das Tierwohl gesamthaft verbessert wird. Die Beiträge könnten ja auch dazu führen, dass wieder mehr Anbindeställe gebaut würden. Andererseits kann der Mehraufwand teilweise kompensiert werden, indem die Produkte von behornten Tieren speziell ausgelobt und damit teurer verkauft werden können.


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