Lohngleichheit: Statistische Messmodelle des Bundes laut Expertenstudie geeignet

Bern, 18.11.2015 - Die vom Bund angewandten statistischen Modelle sind aus wissenschaftlicher Sicht anerkannt und geeignet, um Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu messen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Überprüfung der statistischen Methoden des Bundes betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann“, den der Bundesrat heute verabschiedet hat.

Der Bericht wurde zur Beantwortung des Postulats von Ruedi Noser „Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft" (14.3388) erarbeitet. Mit dem Postulat wurde der Bundesrat beauftragt, die statistischen Messmodelle der Lohnungleichheit und mögliche zusätzliche Faktoren für Lohnunterschiede zu überprüfen. Weiter sollte die Eignung des Mittelwerts als Indikator für Lohnunterschiede untersucht werden. In seinem Bericht stützt sich der Bundesrat auf eine von der Universität St. Gallen und dem Forschungsbüro INFRAS erstellte Studie sowie eine repräsentative Umfrage bei Unternehmen.

In der Studie wurden zwei statistische Modelle untersucht: das Analysemodell der nationalen Statistik des Bundesamtes für Statistik BFS (nationale Ebene) und das Standard-Analysemodell des Bundes (betriebliche Ebene), auf welchem das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG entwickelte Selbsttestinstrument Logib basiert.

Nationale Ebene: Analysemodell der nationalen Statistik - BFS
Alle zwei Jahre erstellt das BFS eine nationale Statistik, um Lohnniveaus und Lohnunterschiede auf nationaler Ebene zu messen. Die Studie kommt zum Schluss, dass die bislang vom Bund verwendete statistische Methode wissenschaftlich anerkannt ist. Entsprechend den wissenschaftlichen und internationalen Normen bildet sie den Anteil der einzelnen Faktoren gut ab. Weil sich die aktuelle Methode am Mittelwert orientiert, können die Ergebnisse allerdings von sehr hohen oder tiefen Löhnen beeinflusst sein.

Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern für die nationale Statistik bis Ende Juni 2017 weitere statistische Methoden vertieft zu prüfen, welche sich unter anderem am Medianwert anstatt am Mittelwert orientieren. Die drei im Postulat genannten weiteren Faktoren Weiterbildungen, Sprachkenntnisse und Führungserfahrung sollen nicht in das Analysemodell der nationalen Statistik aufgenommen werden. Ihr zusätzlicher Erklärungsgehalt ist tief und eine zuverlässige Erhebung der dafür notwendigen Informationen kann nicht gewährleistet werden. In Bezug auf die Faktoren Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere (tatsächliche Berufserfahrung) und Arbeitszeitmodelle sowie physische und psychische Belastungen soll vertieft geprüft werden, ob die dafür notwendigen Informationen administrativen Registern entnommen werden könnten.

Betriebliche Ebene: Standard-Analysemodelldes Bundes - EBG
Auf einer vergleichbaren statistischen Methode basiert das Standard-Analysemodell des Bundes, welches andere Ziele verfolgt. Damit ermittelt der Bund im Rahmen der Kontrollen im Beschaffungswesen des Bundes systematische Lohndiskriminierungen auf betrieblicher Ebene. Das Modell unterscheidet sich insofern vom Analysemodell der nationalen Statistik, als dass es nur Faktoren berücksichtigen kann, welche objektiv und diskriminierungsfrei angewendet werden können.

In der Umfrage beurteilte eine Mehrheit der befragten Unternehmen das Standard-Analysemodell des Bundes als geeignet. Sie schätzen dabei insbesondere die einfache Anwendung des Analyseinstruments Logib. Von 2‘712 zur Befragung eingeladenen Unternehmen antworteten
1‘305 (48%). Es wurden zudem 50 Unternehmen vertieft befragt und 26 Interviews mit Lohnexpertinnen und -experten geführt.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die gegenwärtig verwendete statistische Methode auf betrieblicher Ebene wissenschaftlich und juristisch anerkannt und deshalb beizubehalten ist. Eine Ergänzung der Statistik mit zusätzlichen Faktoren zur Rechtfertigung von Lohnunterschieden wie im Postulat gefordert, wäre im Vergleich zu deren zusätzlichem Erklärungsgehalt mit einem unverhältnismässig hohen Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Einzelne Faktoren weisen zudem ein Diskriminierungspotenzial auf. Ebenso soll an der im Standard-Analysemodell verwendeten Toleranzschwelle von 5 Prozent festgehalten werden. Diese trägt dem potenziellen Einfluss möglicher
unternehmensspezifischer, nichtdiskriminierender Faktoren Rechnung.


Adresse für Rückfragen

Frau Sylvie Durrer, Direktorin EBG
Tel.: +41 58 462 68 40
E-Mail: sylvie.durrer@ebg.admin.ch

Herr Didier Froidevaux, BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen
Tel.: +41 58 463 67 56
E-Mail: didier.froidevaux@bfs.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Generalsekretariat EDI
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Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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Bundesamt für Statistik
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